10. December 2023

Onlinemarketing für Autohäuser: Online-PR

In der Blog-Reihe “Online-Marketing für Autohäuser” von der PR- und Content-Marketing-Agentur Görs Communications wurde zu Beginn dargelegt, weshalb Autohäuser und Autohändler nicht mehr um eine Digitalstrategie herumkommen. Eine Online-Marketing-Strategie ist wichtiger denn je – und wird in Zukunft sogar noch wichtiger. Um zu verdeutlichen, wo im Online-Marketing Potenziale schlummern, haben wir einen sechsteiligen Maßnahmenplan entwickelt, der auch von Autohäusern mit begrenztem Marketing-Budget realisiert werden kann.

Der erste Teil des Maßnahmenplans ist ein Kick-Off-Workshop für das Onlinemarketing. Zweiter Teil des Maßnahmenplans ist die Website-Optimierung, inklusive SEO und Content Marketing. Wie genau die SEO-Optimierung abläuft, wird im dritten Teil des Maßnahmenplans erläutert. Der vierte Teil dreht sich um die Social-Media-Kommunikation und die Social-Media-Werbung. Im jetzt jetzt folgenden fünften Teil geht es jetzt um die Online-PR-Maßnahmen.

Online-PR für Autohäuser

Presseinformationen sind hervorragend geeignet, das Onlinemarketing, die Suchmaschinenoptimierung und die Social Media Kommunikation effektiv zu unterstützen. Eine Online-Pressemitteilung ist mehr als die elektronische Form der klassischen Pressemitteilung. Während die klassische Pressemitteilung ein exklusives Informationsmedium für die Presse ist, erreicht die Online-Pressemitteilung im Internet auch potentielle Kunden direkt.

Durch die regelmäßigen Veröffentlichungen über Presseportale, Themenportale und Social Media sorgen Online-Pressemitteilungen für mehr Reichweite und ebnen den Weg zu einer direkten Kommunikation mit den Zielgruppen. Die neue Ausrichtung bietet neue Möglichkeiten für Marketing und PR.

Die Online-Mitteilung ist öffentlich. Sie richtet sich daher auch nicht mehr nur an Journalisten, sondern (auch) an die Zielgruppen direkt. Das Format der Online-Pressemitteilung eignet sich daher nicht nur für aktuelle Unternehmensnachrichten, sondern auch um sämtliche Marketing Contents zu kommunizieren. Den Zielgruppenfilter bilden die Suchmaschinen: Ob die Inhalte tatsächlich bei den potentiellen Lesern ankommen, ist daher auch von Suchmaschinenkriterien abhängig, wie zum Beispiel der Themen- und Keyword-Relevanz (SEO). Aber auch sprachliche Kriterien können die Suchmaschinenrelevanz entscheidend beeinflussen. Eine Online-Mitteilung sollte daher immer für Menschen und Suchmaschinen geschrieben sein.

Görs Communications schreibt für die Autohäuser lese- und suchmaschinenfreundliche Online-Presseinformationen und verbreitet diese in mehr als 100 Portalen und via Social Media. Durch die vielen Verbreitungsmöglichkeiten können die Online-Mitteilungen einen wichtigen Beitrag leisten, um mehr Bekanntheit und Reichweite im Internet zu generieren und eine bessere Sichtbarkeit in den Suchmaschinen zu erzielen.

Jedes Autohaus sollte möglichst mindestens eine Online-Presseinfo pro Monat verbreiten lassen und diese auch zusätzlich auf der eigenen Website sowie über die eigenen Social-Media-Kanäle promoten. So wird gewährleistet, dass regelmäßig neue Inhalte angeboten, Backlinks generiert sowie zusätzliche Internetnutzer und Interessenten gewonnen werden.

Im nächsten Teil unserer Blog-Reihe “Online-Marketing für Autohäuser” wird es dann um Google AdWords gehen.

Onlinemarketing für Autohäuser: Social-Media-Kommunikation und Social-Media-Werbung

In der Blog-Reihe “Online-Marketing für Autohäuser” haben wir, die PR- und Content-Marketing-Agentur Görs Communications, bereits skizziert, weshalb Autohäuser und Autohändler nicht mehr länger um eine Digitalstrategie herumkommen. Eine Online-Marketing-Strategie ist wichtiger denn je – und wird in Zukunft nur noch wichtiger. Um zu verdeutlichen, wo im Online-Marketing für Autohäuser Potenziale auch mit niedrigem Budget schlummern, haben wir einen sechsteiligen Maßnahmenplan entwickelt, der auch von Autohäusern mit begrenztem Marketing-Budget realisiert werden kann.

Der erste Teil des Maßnahmenplans ist ein Kick-Off-Workshop für das Onlinemarketing. Zweiter Teil des Maßnahmenplans ist die Website-Optimierung, inklusive SEO und Content Marketing. Wie genau die SEO-Optimierung abläuft, wird im dritten Teil des Maßnahmenplans erläutert. Im folgenden vierten Teil geht es schließlich jetzt um die Social-Media-Kommunikation und Social-Media-Werbung.

Social-Media-Kommunikation und Social-Media-Werbung

„Google liebt Social Signals“: Wie bereits erwähnt, sind Backlinks und damit auch (Weiter-)Empfehlungen in Social Networks wie Facebook, Twitter, Xing, LinkedIn, die beiden Google-Dienste YouTube und Google+, Pinterest, TumblR, Instagram etc. unverzichtbar, um bei Google Spitzenplatzierungen und damit die Internetnutzer und Kunden, aber auch die so genannten „Influencer“ und Multiplikatoren wie beispielsweise lokale und Auto-Blogger zu erreichen.

Ein großer Vorteil besteht darin, dass Postings, Tweets, Likes, Kommentare etc. (noch) kostenfrei sind. Es entstehen also bei der Social-Media-Kommunikation keine direkten Werbekosten – nur der Aufwand für das Schreiben, Hochladen und sonstige Aktivitäten (die durch das Autohaus selbst oder durch eine Agentur wie Görs Communications durchgeführt werden können). Für jedes Fahrzeug und jede Aktion kann beispielsweise ohne großen Aufwand eine eigene kleine Social-Media-Kampagne gestartet werden, mit Fotos, Videos, Text und Verlinkungen. Parallel dazu sollten entsprechende Google AdWords Anzeigen geschaltet werden.

Görs Communications bietet den meisten Kunden ein Social-Media-Start-Paket an, bei dem bei den wichtigsten Social Networks Accounts eröffnet werden, natürlich mit Impressum und Logo versehen und den ersten Start-Postings (Texte, Verlinkungen, Fotos, Videos etc.) als Grundbefüllung. Diese Accounts können dann von den Autohäusern selbst oder mithilfe einer Agentur gepflegt und ausgebaut werden.

Social Media Werbung (Anzeigen)

Bezahlte Anzeigen bei Facebook, Twitter oder Xing ähneln alle Google AdWords, bieten aber auch zusätzliche Funktionen. Diese Anzeigen könnte man zusätzlich schalten, um die einzelnen Social-Media-Accounts sowie die Webseiten der Autohäuser zu bewerben.

 

Hier geht es zum fünften Teil, zur Online-PR.

Hier geht es zum sechsten Teil, zur Werbeschaltung bei Google AdWords.

Was muss beim Impressum bzw. Disclaimer beachtet werden (hint: zu viel)

Ein ewiges Thema, unter dem bei weitem nicht nur kleine Start-Up- und E-Commerce-Unternehmen leiden: Was muss alles beim  Impressum bzw. Disclaimer beachtet werden, damit man juristisch auf der sicheren Seite ist?

Fangen wir ganz einfach an. Bei Wikipedia heißt es beim Artikel über die Impressumspflicht recht lapidar:

Die Impressumspflicht ist die Pflicht, in Druckerzeugnissen und in Online-Veröffentlichungen ein Impressum zu führen. Darin werden zum Beispiel der Verlag und die Redaktion genannt. Bei Veröffentlichungen im World Wide Web spricht man von Anbieterkennzeichnung.

Damit ist schon einmal klar, dass Unternehmen, die etwas veröffentlichen (und darunter fällt bereits eine simple Webseite), nicht um die Angabe ihres Namens und ihrer ladungsfähigen Adresse herumkommen. Eine Vorgabe, die sicherlich Sinn ergibt, schließlich will jeder wissen, mit wem man es zu tun hat. Leider gehen die Anforderungen an das Impressum jedoch noch weiter, nach dem  Telemediengesetz (TMG) muss nach § 5 Allgemeine Informationspflichten noch folgendes beherzigt werden (Stand Oktober 2015):

(1) Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten:

1. den Namen und die Anschrift, unter der sie niedergelassen sind, bei juristischen Personen zusätzlich die Rechtsform, den Vertretungsberechtigten und, sofern Angaben über das Kapital der Gesellschaft gemacht werden, das Stamm- oder Grundkapital sowie, wenn nicht alle in Geld zu leistenden Einlagen eingezahlt sind, der Gesamtbetrag der ausstehenden Einlagen,
2. Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit ihnen ermöglichen, einschließlich der Adresse der elektronischen Post,
3. soweit der Dienst im Rahmen einer Tätigkeit angeboten oder erbracht wird, die der behördlichen Zulassung bedarf, Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde,
4. das Handelsregister, Vereinsregister, Partnerschaftsregister oder Genossenschaftsregister, in das sie eingetragen sind, und die entsprechende Registernummer,
5. soweit der Dienst in Ausübung eines Berufs im Sinne von Artikel 1 Buchstabe d der Richtlinie 89/48/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 über eine allgemeine Regelung zur Anerkennung der Hochschuldiplome, die eine mindestens dreijährige Berufsausbildung abschließen (ABl. EG Nr. L 19 S. 16), oder im Sinne von Artikel 1 Buchstabe f der Richtlinie 92/51/EWG des Rates vom 18. Juni 1992 über eine zweite allgemeine Regelung zur Anerkennung beruflicher Befähigungsnachweise in Ergänzung zur Richtlinie 89/48/EWG (ABl. EG Nr. L 209 S. 25, 1995 Nr. L 17 S. 20), zuletzt geändert durch die Richtlinie 97/38/EG der Kommission vom 20. Juni 1997 (ABl. EG Nr. L 184 S. 31), angeboten oder erbracht wird, Angaben über
a) die Kammer, welcher die Diensteanbieter angehören,
b) die gesetzliche Berufsbezeichnung und den Staat, in dem die Berufsbezeichnung verliehen worden ist,
c) die Bezeichnung der berufsrechtlichen Regelungen und dazu, wie diese zugänglich sind,
6. in Fällen, in denen sie eine Umsatzsteueridentifikationsnummer nach § 27a des Umsatzsteuergesetzes oder eine Wirtschafts-Identifikationsnummer nach § 139c der Abgabenordnung besitzen, die Angabe dieser Nummer,
7. bei Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien und Gesellschaften mit beschränkter Haftung, die sich in Abwicklung oder Liquidation befinden, die Angabe hierüber.
(2) Weitergehende Informationspflichten nach anderen Rechtsvorschriften bleiben unberührt.

Auf gut Deutsch: Es müssen so ziemlich alle Angaben über das Unternehmen erbracht werden. Die korrekte Anschrift allein reicht nicht aus, die gesetzlichen Auflagen sind umfassend. Falls sich beim Durchlesen jemand fragt, was mit „… einschließlich der Adresse der elektronischen Post“ gemeint ist, so lautet die korrekte Übersetzung für das Bürokratendeutsch: „E-Mail“.

Hat man alle Informationen zusammengetragen, so sollte man die Impressumsangaben dennoch regelmäßig überprüfen, da die Anforderungen mit der Zeit geändert werden – sei es vom Gesetzgeber, sei es durch einschlägige Gerichtsurteile. Falls das Unternehmen umzieht oder die Rechtsform ändert, muss dies ebenfalls schnellstmöglich im Impressum nachgetragen werden.

Aber weiter geht’s mit den Anforderungen fürs Impressum/Disclaimer. Will man nicht wegen irgendwelchen Lappalien verklagt werden, muss auf jeden Fall noch angegeben werden, dass man trotz Sorgfalt für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte keine Gewähr übernehmen kann. Andernfalls kann jemand den Webseitenbetreiber verklagen, weil er sich oder anderen aufgrund von Fehlinformationen einen Schaden zugefügt hat. Gesunder Menschenverstand ist die eine Sache, juristische Anforderungen die andere.

Haftung für Links und Urheberrecht

Ein Evergreen beim Disclaimer ist der Haftungsausschluss bei Links. 2015 dürfte jedem Internetbenutzer klar sein, dass für den Inhalt auf verlinkten Seiten die Seitenbetreiber der verlinkten Seite verantwortlich sind. Trotzdem muss man dies extra kennzeichen, typischerweise mit Sätzen wie „Unser Angebot enthält Links zu externen Webseiten Dritter, auf deren Inhalte wir keinen Einfluss haben“ mitsamt genauen Ausführungen. Wichtig: Trotz dieser Sätze kann man dennoch verklagt werden, wenn man zu illegalen Inhalten verlinkt. Probleme kann es sogar dann geben, wenn man auf eine 100% legale Seite verlinkt, diese aber später die Inhalte verändert. Im Zweifel muss man dann nachweisen können, dass beim Erstellen des Ursprungslinks noch auf legale Inhalte verlinkt wurde. Selbst ein 100% sauberer Disclaimer ist also kein Freifahrtsschein.

Selbstverständlich muss man sich bei seiner Webseite an das deutsche Urheberrecht halten – egal, ob es sich um Texte, Bilder, Grafiken, Bewegtbilder, Sounds usw. handelt. Trotzdem sollte auf die Urheber- und Leistungsschutzrechte hingewiesen werden. Zum einen sollte deutlich werden, dass man selbst keine Urheberrechtsverletzungen begeht, zum anderen sollte dies aber auch für die eigenen Inhalte von Dritten eingefordert werden. Praktisch gesprochen: Sätze wie etwa „Die durch die Seitenbetreiber erstellten Inhalte und Werke auf diesen Seiten unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Die Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und jede Art der Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberrechtes bedürfen der schriftlichen Zustimmung des jeweiligen Autors bzw. Erstellers“ sichern einen ab, falls tatsächlich jemand Inhalte klaut. Dabei geht es beileibe nicht nur um die eigene Ehrpusseligkeit, geklaute Inhalte machen sich beim Content Marketing schließlich auch als Duplicate Content negativ bemerkbar.

Datenschutz (jetzt wird’s kompliziert)

Richtig kompliziert wird es jedoch erst beim Datenschutz – ein Thema, das ständig Politik, Datenschützer und Wirtschaft umtreibt, zuletzt beim gekippten „Safe Harbor“ Datenschutz-Abkommen mit den USA. Beim Datenschutz sind daher die Anforderungen besonders hoch, es muss gekennzeichnet werden, was für Daten über die Besucher der Webseite erhoben werden. Welche Daten werden wie und warum erhoben, werden diese weitergegeben? Insbesondere personenbezogene Daten sind hier von besonderer rechtlicher Relevanz.

Ganz wichtig: Setzt man Tools wie Google Analytics ein, so muss das auf jeden Fall angegeben werden. Und zwar ausführlich, also mit genauen Ausführungen à la „Google Analytics verwendet sog. “Cookies”, Textdateien, die auf Ihrem Computer gespeichert werden und die eine Analyse der Benutzung der Website durch Sie ermöglichen“. Da es kaum sinnvoll ist, eine Webseite ohne Analyse-Tools zu betreiben (schließlich braucht man die Daten, um den Inhalt zu optimieren), kommt man also nicht um die Angaben herum.

Social-Media-Buttons

Eine weiteres Problem sind in der eigenen Webseite eingebettete Dienste von anderen Anbietern, da diese häufig selbst Daten ziehen. Und das gilt insbesondere für Social-Media-Dienste wie Facebook, Twitter und Co.. Besucht jemand eine Webseite, auf der die Dienste eingebettet sind, bekommen Facebook, Twitter und Co. je nach Art der Einbettung schon Daten geliefert, worüber natürlich im Disclaimer hingewiesen werden muss.

Und zwar nicht lapidar, sondern zu jedem einzelnen Social-Media-Anbieter. Und auch das „idiotensicher“ und ausführlich. Sätze wie „Diese Webseite nutzt Plugins des Anbieters Facebook.com, welche durch das Unternehmen Facebook Inc., 1601 S. California Avenue, Palo Alto, CA 94304 in den USA bereitgestellt werden“ sind unumgänglich, wenn man Schnittstellen zum beliebten Netzwerk bei sich auf der Webseite schafft.

Auch hier gilt natürlich, dass sich die Anforderungen ständig ändern, insbesondere, wenn die Social-Media-Dienste ihren Sitz im Ausland haben – was auf fast alle erfolgreichen Dienste außer Xing zutrifft.

Warum der ganze Aufwand

Falls sich jetzt der geneigte Leser „Warum der ganze Aufwand“ fragt, so können wir ihm darauf keine Antwort geben. Wir sind schließlich nur eine PR-Agentur aus Hamburg, nicht der Gesetzgeber aus Berlin oder Brüssel. Denn letzten Endes sind die Ausführungen zum Impressum und Disclaimer das Werk von Politikern und Verwaltungsbeamten, die häufig wenig Einblick in das tägliche Geschäft von Start-Up- und E-Commerce-Unternehmen haben. Niemand liest sich wirklich bei einer Webseite den Disclaimer durch, trotzdem müssen Unternehmen Zeit und Aufwand verschwenden, um ihn immer aktuell zu halten.

Auch übernehmen wir für die hier geschriebenen Sätze keine Haftung, wir sind schließlich keine Rechtsberatung. Unser Tipp: Fragen Sie Ihren Rechtsanwalt, was Sie bei Impressum und Disclaimeralles alles beachten müssen. Das kostet zwar Geld, Sie sind aber dann noch am ehesten auf der sicheren Seite.

 

Diesen und weitere Blog-Artikel zu Public Relations (PR), Content, Marketing, Digitalisierung und Kommunikation gibt es im Görs Communications Blog auf https://www.goers-communications.de/pr-werbung-beratung/blog

SMM in Hamburg – Digital Relations/Social Media noch mit Luft nach oben

Seit dem 8. bis zum 12. September findet hier in Hamburg die SMM statt, die Weltleitmesse der maritimen Wirtschaft. Vertreter der maritimen Wirtschaft und Fachleute aus aller Welt treffen sich alle zwei Jahre in Hamburg bei der SMM, um sich über die neuesten Innovationen in der Branche zu informieren – und natürlich um neue Kontakte zu knüpfen und bestehende zu vertiefen.

Hamburg Messe und Congress

Hamburg Messe und Congress

Im Rahmenprogramm der diesjährigen SMM wurden drei themtische Schwerpunkte gesetzt, und zwar Finanzierung, Umweltschutz sowie Sicherheit und Verteidigung. Bei einem Messerundgang fällt sofort auf, welch großen Stellenwort der Umweltschutz mittlerweile in der maritimen Wirtschaft hat. Ehemals belächeltes Nischenthema, ist Umweltschutz mittlerweile Mainstream geworden. Und das aus guten Gründen, zum einen natürlich, um die Weltmeere und das Klima zu schützen, zum anderen aber auch, um entscheidende Wettbewerbsvorteile gegenüber der Konkurrenz zu erlangen.

Blick auf die Messehalle A1 bei der SMM

Blick auf die Messehalle A1 bei der SMM

Die Margen für Schiffseigner und -betreiber sind aufgrund der schwierigen Weltwirtschaftslage und den Überkapazitäten mittlerweile so gering, dass Umweltthemen wie Energieeffizienz, Langlebigkeit und kosteneffiziente Möglichkeiten zur Abgas- aus Abwasserreinigung eine nicht zu unterschätzende Rolle spielen. Dazu kommen neue, scharfe gesetzliche Umweltanforderungen, die für die Reeder nur sehr schwer – und vor allem kostenintensiv – erfüllt werden können.

Messestand von Alfa Laval auf der SMM

Messestand von Alfa Laval auf der SMM

Dass der Fokus zur Lösung der Umwelt- und Kostenprobleme vor allem auf technische Lösungen und Innovationen gelegt wird, wurde auf dem Messerundgang mehr als deutlich. Kaum ein Stand hat nicht damit geworben, dass die eigenen Technologien die Umweltbelastung reduzieren und gleichzeitig besonders günstig sind. Wobei die Anschaffungskosten noch gar nicht mal der entscheidende Faktor sind, vielmehr sind die Technologien in der maritimen Wirtschaft besonders gefragt, die besonders nachhaltig sind – also Langlebigkeit mit geringem Wartungsaufwand und geringem Platzbedarf verbinden.

Vortrag von Alfa Laval über Energieeffizienz auf der SMM

Vortrag von Alfa Laval über Energieeffizienz auf der SMM

Vor Ort auf der SMM war auch einer der Kunden unserer Agentur, Alfa Laval. Das Unternehmen, das in den Bereichen Wärmeübertragung, mechanischer Separation und Fluid Handling weltweit zu den führenden Anbietern gehört, hat beim Messeauftritt den Schwerpunkt auf das Umweltportfolio „Pure Thinking“ gelegt.  Produkte wie „PureNOx“, „PureSOx“, „PureDry“ und „PureBallast“ werden entweder direkt vor Ort präsentiert oder digital erlebbar gemacht. Im Vordergrund standen hierbei die neuesten technischen Entwicklungen, die es dem Unternehmen ermöglichen, der maritimen Industrie beim Erfüllen der neuen gesetzlichen Vorgaben zu helfen.

Der Anspruch der SMM, die Weltleitmesse der maritimen Wirtschaft zu sein, wurde eindeutig eingelöst. Deutsche waren – sowohl unter den Besuchern und den Ausstellern – eindeutig in der Minderheit, das Publikum war international. Insgesamt werden rund 50.000 Besucher erwartet, nicht weniger als 2.100 Aussteller aus 67 Ländern sind vor Ort präsent. Darunter die wirklich großen Player der Branche, wie etwa der Motorenhersteller Rolls-Royce, aber auch viele kleine Unternehmen aus der ganzen Welt, die in ihrer Nische zu den Technologieführern gehören.

… und in der digitalen Welt

Angesichts der vielen Aussteller und Besucher, die wirklich aus allen Ländern der Welt (vielleicht abgesehen von Nordkorea) kamen, verwundert jedoch die geringe Präsenz der Messe in den sozialen Medien. Ein größerer Messestand auf der SMM in Hamburg schlägt im Budget schnell mal mit mehreren Hunderttausend Euro zu Buche, da würde man eigentlich annehmen, dass alle Kommunikationskanäle genutzt werden – gerade so vergleichsweise günstige wie Social Media.

Ein erster Blick in Twitter zur besten Messezeit fördert wenig hervor, die bei den „Top Tweets“ mit dem zur Messe gehörigen Hashtag #SMM2014 angezeigten Bilder stammen zu 3/4 von unserem eigenen Twitter-Account:

Drei von vier Bilder stammen von Twitter-Account @PR_Hamburg - also von unserer Agentur

Drei von vier Bilder stammen von Twitter-Account @PR_Hamburg – also von unserer Agentur

Lässt man sich alle Tweets anzeigen, dann sieht man, wie dürftig Tweets abgesetzt werden. Alle fünf bis zehn Minuten wird ein Tweet abgesetzt, was eine enorm lange Zeit für so ein extrem schnelllebiges Medium wie Twitter ist:

Alle fünf bis zehn Minuten wurden auf der SMM Tweets abgesetzt.

Alle fünf bis zehn Minuten wurden auf der SMM Tweets abgesetzt.

Das so wenig Tweets abgesetzt wurden, verwundert umso mehr, wenn man sich vor Augen führt, wie stark die Smartphone-Nutzung auf der Messe mittlerweile ist. Selbstverständlich hat die SMM eine eigene App (die sehr gut gelungen ist, großes Kompliment!), etliche Standbetreiber haben sogar extra für die SMM eine eigene App entwickeln lassen, von den ganzen „übrigen“ Apps der auf der Messe vertretenen Unternehmen ganz zu schweigen. Dementsprechend sah man die Besucher auch ständig auf ihr Smartphone starren, da dies wie selbstverständlich zur Informationsbeschaffung eingesetzt wurde.

Und Twitter ist nun mal ein Dienst, der perfekt fürs Smartphone und für die Informationsbeschaffung und -vermittlung zugeschnitten ist. Und wenn mittlerweile fast alle Messe-Besucher ein Smartphone mit sich führen, warum dann nicht versuchen, sie auf diesem Weg zu erreichen? Natürlich gibt es unzählige Dienste, die man hierfür bespielen kann – LinkedIn, Facebook, Xing, Instagram usw., aber Twitter eignet sich hervorragend für die Echtzeit-Kommunikation und kann daher bestens genutzt werden, um seine Message kurz und knapp unters (Messe-)Volk zu bringen. Außerdem ruft man sich allen Messebenutzern, die Twitter-Nutzen, durch einen einzigen Tweet ins Gedächtnis, dieses Uns-gibt-es-auch-noch eignet sich sehr gut, um noch unentschlossene Besucher an den eigenen Messestand zu ziehen.

Aber wie viel wurde jetzt von der SMM wirklich getwittert? Ein Blick auf Topsy nach dem Hashtag #SMM2014 gibt Auskunft:

Tweets mit dem Hashtag #SMM2014 in den letzten 30 Tagen

Tweets mit dem Hashtag #SMM2014 in den letzten 30 Tagen

Die Grafik zeigt die Tweets der letzten dreißig Tage mit dem Hashtag #SMM2014 an – inklusive dem ersten Messetag. Man kann sehr deutlich sehen, dass im Vorfeld der Messe etwas getwittert wurde, die Zahl der Tweets mit dem ersten Messetag steil nach oben ging. Wobei „steil“ relativ zu sehen ist: Am ersten Messetag beläuft sich die Gesamtzahl der Tweets auf rund 240. Also wurden pro Stunde zehn Tweets abgesetzt – ein Tweet durchschnittlich alle sechs Minuten.

Angesichts der vielen Besucher und Aussteller sind 250 Tweets pro Messetag sehr schwach – bei Messen und der maritimen Wirtschaft besteht in Sachen Digital Relations und Social Media eindeutig noch Luft nach oben. Und dabei zählt nicht nur Twitter – schließlich handelt es sich dabei ja nur um einen einzigen Kommunikationskanal. Es gibt unzählige Möglichkeiten, den Messeauftritt mittels Digital Relations zu flankieren und zu pushen – und zwar vor, während und auch nach der Messe. Dabei kommt es darauf an, die einzelnen Kommunikationskanäle geschickt miteinander zu kombinieren. Warum nicht etwa die Präsentationen für die Messe auch bei Scribd und SlideShare einstellen und anschließend mittels Social Media promoten? Warum nicht SEM und SEO nutzen, um die Online-Pressemitteilungen zu promoten? Warum nicht Instagram für Bilder und Videos nutzen, wenn der Dienst perfekt bei Twitter und Facebook eingebunden werden kann? Warum nicht auf dem Messestand eine kleine Twitterwall projizieren, um auf diese Weise Werbung für die eigenen Online-Aktivitäten zu machen und neue Follower zu generieren?

Die Möglichkeiten sind einfach enorm – wenn Sie eine PR-Beratung suchen, die Ihnen die Möglichkeiten von Digital Relations aufzeicht und mit Ihnen Ihre individuelle Strategie entwickelt, dann melden Sie sich einfach bei uns, wir helfen Ihnen gerne weiter.

 

Diesen und weitere Blog-Artikel zu Public Relations (PR), Content, Marketing, Digitalisierung und Kommunikation gibt es im Görs Communications Blog auf https://www.goers-communications.de/pr-werbung-beratung/blog

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