26. April 2024

(Anti-)Social-Media-Berater: Viel Lärm um nichts

Mittlerweile bieten sie an allen Ecken des Internets ihre Dienste an: Social-Media-Berater. Also Dienstleister, die für die Unternehmen die Betreuung der Social-Madia-Kanäle übernehmen. Was im ersten Moment sogar sinnvoll erscheint, schließlich ist der Bedarf an professioneller Betreuung der einzelnen Kanäle erheblich gestiegen – nicht nur, dass Unternehmen Social Media betreiben sollten, sie sollten auch mehrere Netzwerke gleichzeitig bespielen, um nicht zu abhängig von einer Plattform zu werden. Und das kann darauf hinauslaufen, dass Twitter, Facebook, Instagram, Snap, Xing, LinkedIn und Reddit regelmäßig mit neuen Inhalten gefüttert werden wollen, was wiederum einen nicht gerade geringen Arbeitsaufwand nach sich zieht.

Erschwerend kommt für die meisten Unternehmen noch hinzu, dass sie Probleme damit haben, den richtigen Ton für das jeweilige soziale Netzwerk zu treffen. Also einerseits salopp genug schreiben, um im sozialen Netzwerk anzukommen (und Likes, Faves, Retweets etc. zu generieren), andererseits aber auch die Seriosität des Unternehmens wahren – was häufig genug einer Quadratur des Kreises gleichkommt.

Social-Media-Berater als Problemlöser?

Angesichts dieser Probleme verwundert es nicht, dass viele Unternehmen tatsächlich die Dienste von Social-Media-Beratern in Anspruch nehmen. Und zwar nicht, um sich beraten zu lassen, was sicherlich sinnvoll ist, sondern sie übertragen gleich die gesamte Social-Media-Arbeit auf eben jene Berater – die Social-Media-Kommunikation wird also outgesourced. Was jedoch in der Regel keine gute Idee ist.

Viele Social-Media-Berater werben damit, dass sie im Internet praktisch zu Hause sind, dass sie die sozialen Medien verstehen, dass sie Likes, Faves, Retweets und jede Menge Klicks generieren können – manche Versprechen sind dort etwas vollmundig, aber selbst wenn die Berater dies tatsächlich leisten, dann hat das trotzdem nicht viel mit professioneller Kommunikation zu tun. Social Media mag einen immer größeren Anteil an der Kommunikation eines Unternehmens ausmachen, sie bleibt aber immer nur ein Teil der Kommunikation.

Betreibt man professionelles Content-Marketing, dann wird Social Media dazu eingesetzt, die eigentlichen Content-Marketing-Maßnahmen zu flankieren. Sprich, Social Media wird nicht als Selbstzweck begriffen, sondern als ein Mittel zur Steigerung der Reichweite. Schließlich ist Social Media immer nur ein Bereich der Digitalisierung und digitalen Markterschließung. Und daran zeigt sich, dass der Einsatz von Social-Media-Beratern höchst problematisch ist, wenn diese ausschließlich Ahnung von Social Media haben – es ist alles, nur keine Kommunikation aus einem Guss.

Zudem sollten sich Unternehmen, die Social-Media-Berater einsetzen, auch immer fragen, welche Qualifikationen die Social-Media-Berater in Krisenfällen mitbringen. Was ist etwa, wenn etwas schiefgeht, kann man dann im Shitstorm tatsächlich dem Berater vertrauen? Findet er dort wirklich die richtigen Worte oder verschlimmert er womöglich die Situation? Normalerweise haben Kommunikationsverantwortliche eine umfangreiche Ausbildung und/oder ein Studium absolviert und blicken auf viele Jahre Berufserfahrung zurück – kann man das auch über den Social-Media-Berater sagen, der am Ende das Unternehmen nach außen vertritt?

Unternehmen sollten den Einsatz von Social-Media-Beratern deshalb genau überdenken. Beratung und Hilfestellung sind sicherlich hilfreich, das Outsourcen der gesamten Social-Media-Tätigkeit an Dienstleister (ohne umfangreiche Qualifikationen) ist hingegen nicht sinnvoll.

Wie Unternehmen im eigenen Haus eine umfassenden Onlinemarketing-Strategie entwickeln können und sich das dafür notwendige Social-Media-Know-how selbst aneignen können, zeigen wir von Görs Communications im Rahmen unserer Beratungsleistung beim staatlichen Digitalisierungs-Förderprogramm „go-digital“ vom Bundeswirtschaftsministerium unterstützt KMU-Firmen mit bis zu 100 Beschäftigten dabei, den Weg in die Digitalisierung zu beschreiten. Als ein vom Bundeswirtschaftsministerium autorisiertes Beratungsunternehmen zeigen wir hier kleineren und mittleren Unternehmen, wo bei der Digitalen Markterschließung und bei Social Media die Fallstricke liegen – und welche Maßnahmen sich auch bei kleinem und mittlerem Budget umsetzen lassen.

Digitale Markterschließung (6): Social-Media-Kommunikation und Social-Media-Werbung

In unserer Blog-Reihe über die digitale Markterschließung haben wir in vorherigen Beiträgen skizziert, wie das Leistungsspektrum unsere PR- und Content-Marketing-Agentur bei der digitalen Markterschließung aussieht.

Typischerweise umfasst der Maßnahmen-Fahrplan dabei folgende Punkte:

  • Analyse.
  • Website-Optimierung (SEO und Content Marketing).
  • Social-Media-Kommunikation und Social-Media-Werbung.
  • Online-PR.
  • Google Ads (ehemals Google AdWords).

Die einzelnen Maßnahmen erläutern wir Schritt für Schritt. Nachdem wir die Analyse aufgeschlüsselt und die Website-Optmierung (SEO und Content Marketing) vorgestellt haben, folgt jetzt der Punkt rund die Social-Media-Kommunikation und die Social-Media-Werbung.

Digitale Markterschließung: Social-Media-Kommunikation

Die Wertigkeit von Backlinks für die Suchmaschinen-Optimierung sind von jeher ein großes Thema unter SEO-Experten, gerne wird an dieser Stelle auf das Motto „Google liebt Social Signals“ verwiesen. Sicher ist, dass bei Google ein einzelner Link von Facebook längst nicht so stark wie etwa ein Link von großen Nachrichtenseiten gewichtet wird. Links von Social-Media-Seiten sind also zunächst einmal weniger wert. Ohne Social Signals geht es jedoch auch nicht, schon aus Gründen der Effizienz sollten sie immer ein Teil der digitalen Markterschließung sein. Schließlich sind nämlich eben jene Backlinks und (Weiter-)Empfehlungen in Social Networks wie FacebookTwitter, Xing, und LinkedIn, den beiden Google-Dienste YouTube und Google+, Pinterest, TumblR und Instagram unverzichtbar, um bei Google die echten Spitzenplatzierungen zu erreichen. Und damit die potenziellen Kunden – aber auch die so genannten „Influencer“ und Multiplikatoren.

Ein großer Vorteil der Social-Media-Kommunikation besteht darin, dass Postings, Tweets, Likes, Kommentare etc. kostenfrei sind. Es entstehen also bei der Social-Media-Kommunikation keine direkten Werbekosten – nur der Aufwand für das Schreiben, Hochladen und sonstige Aktivitäten. Wie das Vorgehen dort am besten aussehen sollte, erläutert die Agentur Görs Communications direkt in der Beratung für die digitale Markterschließung. Und das in mehreren Variationen, beispielsweise kann entweder nur ein Corporate-Account gestartet werden – oder es wird eine eigene kleine Social-Media-Kampagne für jede Dienstleistung kreiert, jeweils mit Fotos, Videos, Text und Verlinkungen. Flankierend können auch Werbeschaltungen auf den Social-Media-Diensten vorgenommen werden, aber die Entscheidung hängt natürlich auch immer vom vorhandenen Budget ab.

Im normalen Geschäft – also abgesehen von der reinen Beratungsleistung, etwa zur digitalen Markterschließung – bietet Görs Communications den Kunden der Agentur ein Social-Media-Start-Paket an, bei dem bei den wichtigsten Social Networks Accounts eröffnet werden, natürlich mit Impressum und Logo versehen und den ersten Start-Postings (Texte, Verlinkungen, Fotos, Videos etc.) als Grundbefüllung. Diese Accounts können dann, wie bereits geschrieben, von den Unternehmen oder von engagierten Social-Media-Beratern gepflegt und ausgebaut werden.

Social-Media-Werbung (Anzeigen)

Unter „Social-Media-Werbung“ versteht man Anzeigen bei den Social-Media-Plattformen wie Facebook, Twitter oder Xing, die im Grunde ähnlich wie Google AdWords funktionieren, dabei aber auch je nach Netzwerk zusätzliche Funktionen bieten. Diese Anzeigen könnte man zusätzlich schalten, um den einzelnen Social-Media-Accounts sowie der Webseiten zusätzlichen Schwung zu geben – je nachdem, wie groß das vorgesehene Budget ist.

In unserer Blog-Reihe über die digitale Markterschließung erläutern wir dann im nächsten Beitrag, was sich hinter Online-PR verbirgt.

Onlinemarketing für Autohäuser: Online-PR

In der Blog-Reihe “Online-Marketing für Autohäuser” von der PR- und Content-Marketing-Agentur Görs Communications wurde zu Beginn dargelegt, weshalb Autohäuser und Autohändler nicht mehr um eine Digitalstrategie herumkommen. Eine Online-Marketing-Strategie ist wichtiger denn je – und wird in Zukunft sogar noch wichtiger. Um zu verdeutlichen, wo im Online-Marketing Potenziale schlummern, haben wir einen sechsteiligen Maßnahmenplan entwickelt, der auch von Autohäusern mit begrenztem Marketing-Budget realisiert werden kann.

Der erste Teil des Maßnahmenplans ist ein Kick-Off-Workshop für das Onlinemarketing. Zweiter Teil des Maßnahmenplans ist die Website-Optimierung, inklusive SEO und Content Marketing. Wie genau die SEO-Optimierung abläuft, wird im dritten Teil des Maßnahmenplans erläutert. Der vierte Teil dreht sich um die Social-Media-Kommunikation und die Social-Media-Werbung. Im jetzt jetzt folgenden fünften Teil geht es jetzt um die Online-PR-Maßnahmen.

Online-PR für Autohäuser

Presseinformationen sind hervorragend geeignet, das Onlinemarketing, die Suchmaschinenoptimierung und die Social Media Kommunikation effektiv zu unterstützen. Eine Online-Pressemitteilung ist mehr als die elektronische Form der klassischen Pressemitteilung. Während die klassische Pressemitteilung ein exklusives Informationsmedium für die Presse ist, erreicht die Online-Pressemitteilung im Internet auch potentielle Kunden direkt.

Durch die regelmäßigen Veröffentlichungen über Presseportale, Themenportale und Social Media sorgen Online-Pressemitteilungen für mehr Reichweite und ebnen den Weg zu einer direkten Kommunikation mit den Zielgruppen. Die neue Ausrichtung bietet neue Möglichkeiten für Marketing und PR.

Die Online-Mitteilung ist öffentlich. Sie richtet sich daher auch nicht mehr nur an Journalisten, sondern (auch) an die Zielgruppen direkt. Das Format der Online-Pressemitteilung eignet sich daher nicht nur für aktuelle Unternehmensnachrichten, sondern auch um sämtliche Marketing Contents zu kommunizieren. Den Zielgruppenfilter bilden die Suchmaschinen: Ob die Inhalte tatsächlich bei den potentiellen Lesern ankommen, ist daher auch von Suchmaschinenkriterien abhängig, wie zum Beispiel der Themen- und Keyword-Relevanz (SEO). Aber auch sprachliche Kriterien können die Suchmaschinenrelevanz entscheidend beeinflussen. Eine Online-Mitteilung sollte daher immer für Menschen und Suchmaschinen geschrieben sein.

Görs Communications schreibt für die Autohäuser lese- und suchmaschinenfreundliche Online-Presseinformationen und verbreitet diese in mehr als 100 Portalen und via Social Media. Durch die vielen Verbreitungsmöglichkeiten können die Online-Mitteilungen einen wichtigen Beitrag leisten, um mehr Bekanntheit und Reichweite im Internet zu generieren und eine bessere Sichtbarkeit in den Suchmaschinen zu erzielen.

Jedes Autohaus sollte möglichst mindestens eine Online-Presseinfo pro Monat verbreiten lassen und diese auch zusätzlich auf der eigenen Website sowie über die eigenen Social-Media-Kanäle promoten. So wird gewährleistet, dass regelmäßig neue Inhalte angeboten, Backlinks generiert sowie zusätzliche Internetnutzer und Interessenten gewonnen werden.

Im nächsten Teil unserer Blog-Reihe “Online-Marketing für Autohäuser” wird es dann um Google AdWords gehen.

Onlinemarketing für Autohäuser: Social-Media-Kommunikation und Social-Media-Werbung

In der Blog-Reihe “Online-Marketing für Autohäuser” haben wir, die PR- und Content-Marketing-Agentur Görs Communications, bereits skizziert, weshalb Autohäuser und Autohändler nicht mehr länger um eine Digitalstrategie herumkommen. Eine Online-Marketing-Strategie ist wichtiger denn je – und wird in Zukunft nur noch wichtiger. Um zu verdeutlichen, wo im Online-Marketing für Autohäuser Potenziale auch mit niedrigem Budget schlummern, haben wir einen sechsteiligen Maßnahmenplan entwickelt, der auch von Autohäusern mit begrenztem Marketing-Budget realisiert werden kann.

Der erste Teil des Maßnahmenplans ist ein Kick-Off-Workshop für das Onlinemarketing. Zweiter Teil des Maßnahmenplans ist die Website-Optimierung, inklusive SEO und Content Marketing. Wie genau die SEO-Optimierung abläuft, wird im dritten Teil des Maßnahmenplans erläutert. Im folgenden vierten Teil geht es schließlich jetzt um die Social-Media-Kommunikation und Social-Media-Werbung.

Social-Media-Kommunikation und Social-Media-Werbung

„Google liebt Social Signals“: Wie bereits erwähnt, sind Backlinks und damit auch (Weiter-)Empfehlungen in Social Networks wie Facebook, Twitter, Xing, LinkedIn, die beiden Google-Dienste YouTube und Google+, Pinterest, TumblR, Instagram etc. unverzichtbar, um bei Google Spitzenplatzierungen und damit die Internetnutzer und Kunden, aber auch die so genannten „Influencer“ und Multiplikatoren wie beispielsweise lokale und Auto-Blogger zu erreichen.

Ein großer Vorteil besteht darin, dass Postings, Tweets, Likes, Kommentare etc. (noch) kostenfrei sind. Es entstehen also bei der Social-Media-Kommunikation keine direkten Werbekosten – nur der Aufwand für das Schreiben, Hochladen und sonstige Aktivitäten (die durch das Autohaus selbst oder durch eine Agentur wie Görs Communications durchgeführt werden können). Für jedes Fahrzeug und jede Aktion kann beispielsweise ohne großen Aufwand eine eigene kleine Social-Media-Kampagne gestartet werden, mit Fotos, Videos, Text und Verlinkungen. Parallel dazu sollten entsprechende Google AdWords Anzeigen geschaltet werden.

Görs Communications bietet den meisten Kunden ein Social-Media-Start-Paket an, bei dem bei den wichtigsten Social Networks Accounts eröffnet werden, natürlich mit Impressum und Logo versehen und den ersten Start-Postings (Texte, Verlinkungen, Fotos, Videos etc.) als Grundbefüllung. Diese Accounts können dann von den Autohäusern selbst oder mithilfe einer Agentur gepflegt und ausgebaut werden.

Social Media Werbung (Anzeigen)

Bezahlte Anzeigen bei Facebook, Twitter oder Xing ähneln alle Google AdWords, bieten aber auch zusätzliche Funktionen. Diese Anzeigen könnte man zusätzlich schalten, um die einzelnen Social-Media-Accounts sowie die Webseiten der Autohäuser zu bewerben.

 

Hier geht es zum fünften Teil, zur Online-PR.

Hier geht es zum sechsten Teil, zur Werbeschaltung bei Google AdWords.

Was muss beim Impressum bzw. Disclaimer beachtet werden (hint: zu viel)

Ein ewiges Thema, unter dem bei weitem nicht nur kleine Start-Up- und E-Commerce-Unternehmen leiden: Was muss alles beim  Impressum bzw. Disclaimer beachtet werden, damit man juristisch auf der sicheren Seite ist?

Fangen wir ganz einfach an. Bei Wikipedia heißt es beim Artikel über die Impressumspflicht recht lapidar:

Die Impressumspflicht ist die Pflicht, in Druckerzeugnissen und in Online-Veröffentlichungen ein Impressum zu führen. Darin werden zum Beispiel der Verlag und die Redaktion genannt. Bei Veröffentlichungen im World Wide Web spricht man von Anbieterkennzeichnung.

Damit ist schon einmal klar, dass Unternehmen, die etwas veröffentlichen (und darunter fällt bereits eine simple Webseite), nicht um die Angabe ihres Namens und ihrer ladungsfähigen Adresse herumkommen. Eine Vorgabe, die sicherlich Sinn ergibt, schließlich will jeder wissen, mit wem man es zu tun hat. Leider gehen die Anforderungen an das Impressum jedoch noch weiter, nach dem  Telemediengesetz (TMG) muss nach § 5 Allgemeine Informationspflichten noch folgendes beherzigt werden (Stand Oktober 2015):

(1) Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten:

1. den Namen und die Anschrift, unter der sie niedergelassen sind, bei juristischen Personen zusätzlich die Rechtsform, den Vertretungsberechtigten und, sofern Angaben über das Kapital der Gesellschaft gemacht werden, das Stamm- oder Grundkapital sowie, wenn nicht alle in Geld zu leistenden Einlagen eingezahlt sind, der Gesamtbetrag der ausstehenden Einlagen,
2. Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit ihnen ermöglichen, einschließlich der Adresse der elektronischen Post,
3. soweit der Dienst im Rahmen einer Tätigkeit angeboten oder erbracht wird, die der behördlichen Zulassung bedarf, Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde,
4. das Handelsregister, Vereinsregister, Partnerschaftsregister oder Genossenschaftsregister, in das sie eingetragen sind, und die entsprechende Registernummer,
5. soweit der Dienst in Ausübung eines Berufs im Sinne von Artikel 1 Buchstabe d der Richtlinie 89/48/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 über eine allgemeine Regelung zur Anerkennung der Hochschuldiplome, die eine mindestens dreijährige Berufsausbildung abschließen (ABl. EG Nr. L 19 S. 16), oder im Sinne von Artikel 1 Buchstabe f der Richtlinie 92/51/EWG des Rates vom 18. Juni 1992 über eine zweite allgemeine Regelung zur Anerkennung beruflicher Befähigungsnachweise in Ergänzung zur Richtlinie 89/48/EWG (ABl. EG Nr. L 209 S. 25, 1995 Nr. L 17 S. 20), zuletzt geändert durch die Richtlinie 97/38/EG der Kommission vom 20. Juni 1997 (ABl. EG Nr. L 184 S. 31), angeboten oder erbracht wird, Angaben über
a) die Kammer, welcher die Diensteanbieter angehören,
b) die gesetzliche Berufsbezeichnung und den Staat, in dem die Berufsbezeichnung verliehen worden ist,
c) die Bezeichnung der berufsrechtlichen Regelungen und dazu, wie diese zugänglich sind,
6. in Fällen, in denen sie eine Umsatzsteueridentifikationsnummer nach § 27a des Umsatzsteuergesetzes oder eine Wirtschafts-Identifikationsnummer nach § 139c der Abgabenordnung besitzen, die Angabe dieser Nummer,
7. bei Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien und Gesellschaften mit beschränkter Haftung, die sich in Abwicklung oder Liquidation befinden, die Angabe hierüber.
(2) Weitergehende Informationspflichten nach anderen Rechtsvorschriften bleiben unberührt.

Auf gut Deutsch: Es müssen so ziemlich alle Angaben über das Unternehmen erbracht werden. Die korrekte Anschrift allein reicht nicht aus, die gesetzlichen Auflagen sind umfassend. Falls sich beim Durchlesen jemand fragt, was mit „… einschließlich der Adresse der elektronischen Post“ gemeint ist, so lautet die korrekte Übersetzung für das Bürokratendeutsch: „E-Mail“.

Hat man alle Informationen zusammengetragen, so sollte man die Impressumsangaben dennoch regelmäßig überprüfen, da die Anforderungen mit der Zeit geändert werden – sei es vom Gesetzgeber, sei es durch einschlägige Gerichtsurteile. Falls das Unternehmen umzieht oder die Rechtsform ändert, muss dies ebenfalls schnellstmöglich im Impressum nachgetragen werden.

Aber weiter geht’s mit den Anforderungen fürs Impressum/Disclaimer. Will man nicht wegen irgendwelchen Lappalien verklagt werden, muss auf jeden Fall noch angegeben werden, dass man trotz Sorgfalt für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte keine Gewähr übernehmen kann. Andernfalls kann jemand den Webseitenbetreiber verklagen, weil er sich oder anderen aufgrund von Fehlinformationen einen Schaden zugefügt hat. Gesunder Menschenverstand ist die eine Sache, juristische Anforderungen die andere.

Haftung für Links und Urheberrecht

Ein Evergreen beim Disclaimer ist der Haftungsausschluss bei Links. 2015 dürfte jedem Internetbenutzer klar sein, dass für den Inhalt auf verlinkten Seiten die Seitenbetreiber der verlinkten Seite verantwortlich sind. Trotzdem muss man dies extra kennzeichen, typischerweise mit Sätzen wie „Unser Angebot enthält Links zu externen Webseiten Dritter, auf deren Inhalte wir keinen Einfluss haben“ mitsamt genauen Ausführungen. Wichtig: Trotz dieser Sätze kann man dennoch verklagt werden, wenn man zu illegalen Inhalten verlinkt. Probleme kann es sogar dann geben, wenn man auf eine 100% legale Seite verlinkt, diese aber später die Inhalte verändert. Im Zweifel muss man dann nachweisen können, dass beim Erstellen des Ursprungslinks noch auf legale Inhalte verlinkt wurde. Selbst ein 100% sauberer Disclaimer ist also kein Freifahrtsschein.

Selbstverständlich muss man sich bei seiner Webseite an das deutsche Urheberrecht halten – egal, ob es sich um Texte, Bilder, Grafiken, Bewegtbilder, Sounds usw. handelt. Trotzdem sollte auf die Urheber- und Leistungsschutzrechte hingewiesen werden. Zum einen sollte deutlich werden, dass man selbst keine Urheberrechtsverletzungen begeht, zum anderen sollte dies aber auch für die eigenen Inhalte von Dritten eingefordert werden. Praktisch gesprochen: Sätze wie etwa „Die durch die Seitenbetreiber erstellten Inhalte und Werke auf diesen Seiten unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Die Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und jede Art der Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberrechtes bedürfen der schriftlichen Zustimmung des jeweiligen Autors bzw. Erstellers“ sichern einen ab, falls tatsächlich jemand Inhalte klaut. Dabei geht es beileibe nicht nur um die eigene Ehrpusseligkeit, geklaute Inhalte machen sich beim Content Marketing schließlich auch als Duplicate Content negativ bemerkbar.

Datenschutz (jetzt wird’s kompliziert)

Richtig kompliziert wird es jedoch erst beim Datenschutz – ein Thema, das ständig Politik, Datenschützer und Wirtschaft umtreibt, zuletzt beim gekippten „Safe Harbor“ Datenschutz-Abkommen mit den USA. Beim Datenschutz sind daher die Anforderungen besonders hoch, es muss gekennzeichnet werden, was für Daten über die Besucher der Webseite erhoben werden. Welche Daten werden wie und warum erhoben, werden diese weitergegeben? Insbesondere personenbezogene Daten sind hier von besonderer rechtlicher Relevanz.

Ganz wichtig: Setzt man Tools wie Google Analytics ein, so muss das auf jeden Fall angegeben werden. Und zwar ausführlich, also mit genauen Ausführungen à la „Google Analytics verwendet sog. “Cookies”, Textdateien, die auf Ihrem Computer gespeichert werden und die eine Analyse der Benutzung der Website durch Sie ermöglichen“. Da es kaum sinnvoll ist, eine Webseite ohne Analyse-Tools zu betreiben (schließlich braucht man die Daten, um den Inhalt zu optimieren), kommt man also nicht um die Angaben herum.

Social-Media-Buttons

Eine weiteres Problem sind in der eigenen Webseite eingebettete Dienste von anderen Anbietern, da diese häufig selbst Daten ziehen. Und das gilt insbesondere für Social-Media-Dienste wie Facebook, Twitter und Co.. Besucht jemand eine Webseite, auf der die Dienste eingebettet sind, bekommen Facebook, Twitter und Co. je nach Art der Einbettung schon Daten geliefert, worüber natürlich im Disclaimer hingewiesen werden muss.

Und zwar nicht lapidar, sondern zu jedem einzelnen Social-Media-Anbieter. Und auch das „idiotensicher“ und ausführlich. Sätze wie „Diese Webseite nutzt Plugins des Anbieters Facebook.com, welche durch das Unternehmen Facebook Inc., 1601 S. California Avenue, Palo Alto, CA 94304 in den USA bereitgestellt werden“ sind unumgänglich, wenn man Schnittstellen zum beliebten Netzwerk bei sich auf der Webseite schafft.

Auch hier gilt natürlich, dass sich die Anforderungen ständig ändern, insbesondere, wenn die Social-Media-Dienste ihren Sitz im Ausland haben – was auf fast alle erfolgreichen Dienste außer Xing zutrifft.

Warum der ganze Aufwand

Falls sich jetzt der geneigte Leser „Warum der ganze Aufwand“ fragt, so können wir ihm darauf keine Antwort geben. Wir sind schließlich nur eine PR-Agentur aus Hamburg, nicht der Gesetzgeber aus Berlin oder Brüssel. Denn letzten Endes sind die Ausführungen zum Impressum und Disclaimer das Werk von Politikern und Verwaltungsbeamten, die häufig wenig Einblick in das tägliche Geschäft von Start-Up- und E-Commerce-Unternehmen haben. Niemand liest sich wirklich bei einer Webseite den Disclaimer durch, trotzdem müssen Unternehmen Zeit und Aufwand verschwenden, um ihn immer aktuell zu halten.

Auch übernehmen wir für die hier geschriebenen Sätze keine Haftung, wir sind schließlich keine Rechtsberatung. Unser Tipp: Fragen Sie Ihren Rechtsanwalt, was Sie bei Impressum und Disclaimeralles alles beachten müssen. Das kostet zwar Geld, Sie sind aber dann noch am ehesten auf der sicheren Seite.

 

Diesen und weitere Blog-Artikel zu Public Relations (PR), Content, Marketing, Digitalisierung und Kommunikation gibt es im Görs Communications Blog auf https://www.goers-communications.de/pr-werbung-beratung/blog

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