28. September 2023

Twitterbarometer & Co.: Was bringen Meinungsermittlungen in sozialen Netzwerken?

 

So Sascha Lobo heute auf Twitter, als er sein neues Nebenprojekt (in Kooperation mit buzzrank.de) vorstellte. Beim Twitterbarometer handelt es sich um einen kostenlosen Dienst, der Tweets in Echtzeit auswertet. Gemessen wird die Verwendung von parteibezogenen, positiven oder negativen Hashtags wie #CDU- oder #SPD+. Also den Hashtags der Parteien, die mit einem Plus oder Minus versehen sind.

Der 90 Tage-Trend. Screenshot http://twitterbarometer.de/

Der 90 Tage-Trend. Screenshot http://twitterbarometer.de/

Das Vorgehen mit „+“ und „-“ hinter den Hashtags der Parteien ist einigermaßen praktikabel, da es ein ähnliches Tool (an dem ebenfalls Sascha Lobo beteiligt war) bereits 2009 gab, und es sich seitdem auf Twitter eingebürgert hat, ein „+“ oder „-“ hinter den Hashtags der Parteien zu setzen. Nicht zuletzt deshalb, weil man bei 140 Zeichen froh ist, wenn man durch ein einziges Zeichen seine Meinung ausdrücken kann. Deshalb dürften auch sehr viele Twitter-User, die nichts vom Twitterbarometer gehört haben, ihre Parteien-Hashtags mit „+“ Oder „-“ versehen, es werden also sehr viele Tweets erfasst, beileibe nicht nur von einer kleinen Minderheit, die zufällig von dem Tool gehört hat.

Was Twitterbarometer & Co. nicht leisten können

Was Twitterbarometer sicher nicht leisten kann, ist eine halbwegs tragbare Prognose für die Bundestagswahl abzugeben. Der Grund hierfür ist denkbar simpel, das Gleiche gilt auch für alle anderen Dienste, die Meinungen in sozialen Netzwerken ermitteln: Die Nutzer von sozialen Netzwerken sind einfach nicht repräsentativ. Twitter-Nutzer z.B. sind jünger als der Bevölkerungsdurchschnitt und dazu auch noch gebildeter. Facebook dagegen dürfte die Bevölkerung deutlich besser abbilden, aber selbst bei dem Massennetzwerk schlechthin dürfte noch eine starke Verzerrung festzustellen sein.

Dazu kommt dann noch im Fall von Twitterbarometer, dass der Dienst nicht unterscheidet, ob ein einzelner Twitter-User (der bei der Bundestagswahl nur eine Stimme hat) hunderte Tweets mit entsprechendem Hashtag absetzt, oder ob hunderte User (die jeweils eine Stimme bei der Bundestagswahl haben) jeweils einen Hashtag mit dem entsprechenden Hashtag absetzen. Durch eine kleine, sehr aktive Gruppe kann das Ergebnis also leicht verzerrt werden, zudem gibt es Gruppierungen wie die Piraten, die Twitter als Medium der politischen Kommunikation ansehen (und dementsprechend viel über Parteipolitik twittern), während diese Neigung bei den Anhängern der anderen Parteien vermutlich nicht so ausgeprägt ist.

Wohl gemerkt, das was über Twitterbarometer gesagt wurde, gilt für fast alle Meinungsermittlungen (und auch Umfragen) in den sozialen Netzwerken, ohne Repräsentativität ist die Aussagekraft der Daten immer limitiert.

Was Twitterbarometer & Co. leisten können

Auch ohne Repräsentativität sollte man Dienste wie Twitterbarometer jedoch nicht als reine, eher nutzlose Spielerei abtun. Sie ermöglichen einen guten ersten Eindruck, wie bestimmte Ereignisse bewertet werden, und das zeitnah. Kein Umfrageinstitut dieser Welt kann (jedenfalls nicht mit den derzeitigen Budgets) Stimmungen im Halbstundentakt abfragen, tägliche Umfragen sind da schon das höchste der Gefühle.

Dagegen können Twitterbarometer & Co. sogar zeigen (Stichwort Second Screen), wie die „Netzgemeinde“ etwa auf beliebte Talkshows reagiert, und welche Argumente von welchen Politikern besonders gut verfangen. Zudem kann man sehr schnell sehen, welche Themen gerade heiß laufen, wer sich im Netz durchsetzt und auch, wer am besten im Netz mobilisieren kann.

 

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Urheberrechtsverletzungen im Internet: Abmahnungen künftig in vernünftigen Dimensionen?

Ja, wir wollen das Urheberrecht in seiner Substanz erhalten, wir sind aber auch dafür, Auswüchse einzudämmen und bei den Abmahnungen wieder zu vernünftigen Dimensionen zu kommen.

So die zuständige Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger über das „Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken„, das nächste Woche (vermutlich am 6. Februar) durch das Kabinett gewunken werden soll. Dadurch erhofft sich die Bundesregierung, endlich eine Lösung für ein Problem geschaffen zu haben, dass seit Jahren die Netzgemeinde umtreibt, und zwar will man die im Netz als „Abmahnindustrie“ verspotteten Abmahnungen von Rechtsanwälten gegen Filesharer auf ein vernünftiges und für alle Seiten erträgliches Maß schrumpfen.

Der Hintergrund ist schnell erklärt: Bei den Tauschbörsen im Internet werden trotz aller bisherigen Maßnahmen weiterhin jede Menge Filme, Serien und Musikstücke kopiert. Viele Nutzer (also Kopierer) sind sich a) nicht bewusst, dass das nicht legal ist oder b) schätzen die Chance, erwischt zu werden, als vernachlässigbar ein. Was für die Musik- und Filmindustrie natürlich ein Ärgernis ist. Um das Treiben zu minimieren, räumen sie bestimmten Rechtsanwaltskanzleien das Recht ein, die Urheberrechtsverletzungen abzumahnen. Soweit, so gut. Das Ganze wuchs sich jedoch zunehmend zu einem Problem aus, als die Rechtsanwaltskanzleien merkten, dass das ein sehr lukrativer Markt ist, wenn man nur die moderne Technik einsetzt und „dreist“ vorgeht.

Statt einzelne Nutzer abzumahnen, werden die Tauschbörsen vollautomatisch nach Urheberrechtsverletzungen durchsucht, die Urheberrechtsverletzer bekommen dann eine Abmahnung zugestellt, die ebenfalls zu gut 99% automatisch erstellt ist. Und die hat es meist in sich, neben einer Unterlassungserklärung werden Summen vom Kopierer verlangt, die alles andere als angemessen sind, meist um die 800 Euro für einen einzigen Song. Lässt sich der Kopierer auf einen Rechtsstreit ein, bestand in der Vergangenheit häufig die Möglichkeit, die Summe vor Gericht zu drücken, da 800 Euro für einen Song, der für 99 Cent legal erworben werden kann, jede Relation sprengt.

Jedoch stellt sich die Frage, ob es sich wegen 800 Euro lohnt, den Rechtsstreit vor Gericht auszutragen. Selbst wenn die Summe von 800 auf 100 Euro gesenkt werden können, entstehen immer noch Rechtsanwaltskosten und ein Zeitaufwand, der die Ersparnis nahezu auffrißt. Deshalb haben in der Vergangenheit sehr viele erwischte Kopierer die Zähne zusammengebissen und gezahlt. 800 Euro überweisen, sich ärgern, aber die Sache ist erledigt.

Und das wurde von der sogenannten „Abmahnindustrie“ ausgenutzt: Laut einer Umfrage im Auftrag der Verbraucherzentralen wurden schon etwa 4,3 Millionen Deutsche abgemahnt. Und wenn von den 4,3 Millionen nur jeder dritte die 800 Euro umstandslos überweist, also den Rechtsweg ausschlägt, dann kommt eine verdammt hohe Summe zusammen, ein wirklich lukrativer Markt für umtriebige Rechtsanwälte.

Was bringt das Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken?

Zunächst einmal soll zukünftig ein maximaler Betrag von gut 150 Euro eingefordert werden können – wenn der Nutzer zum ersten Mal eine Urheberrechtsverletzung begeht. Ein Betrag, der wieder einigermaßen in Relation zu der Tat steht und das massenhafte Abmahnen weniger lukrativ macht. Entsprechend jubeln auch schon viele Zeitungen und Blogs auf, die TAZ titelt mit Weniger Kohle für Abmahn-Anwälte, die SZ mit Gesetz zum Verbraucherschutz: Maximal 155 Euro für die erste Abmahnung und der Focus spricht von den neuen Anti-Abzocke-Regeln für Verbraucher.

In vielen Blogs hält sich der Jubel jedoch in Grenzen, dort heißt es etwa Deckelung der Abmahnkosten kommt – ein bisschen vielleicht demnächst… oder das Gesetz wird gleich als Placebo bezeichnet. Wobei die Kritiker an dem Gesetz, um das seit Monaten gerungen wird, ebenfalls gute Argumente haben. So wird das Gesetz explizit nicht auf „gewerbliche“ Fälle ausgedehnt, was sich logisch anhört, schließlich soll ja niemand mit Urheberrechtsverletzungen Geld verdienen. Aber in de Vergangenheit wurde etlichen Tauschbörsen-Benutzern bereits ein gewerbsmäßiges Vorgehen vorgeworfen, wenn gleich mehrere Songs anboten wurden – ohne dass ein Cent geflossen ist. Die Grenze müsste also deutlich genauer gezogen werden.

Außerdem ist die Antwort auf das Problem der sogenannten „Störerhaftung“ nicht befriedigend, also der Sachverhalt, dass der Inhaber des Internetanschlusses abgemahnt wird, selbst wenn er selbst kein Urheberrechtsvergehen begangen hat, etwa weil sein W-Lan geknackt wurde. Aber noch ist das Gesetz nicht endgültig beschlossen, hier auf dem Blog berichtet Görs Communications weiter, sobald Nägel mit Köpfen gemacht wurden.

 

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