28. March 2024

Urheberrechtsverletzungen im Internet: Abmahnungen künftig in vernünftigen Dimensionen?

Ja, wir wollen das Urheberrecht in seiner Substanz erhalten, wir sind aber auch dafür, Auswüchse einzudämmen und bei den Abmahnungen wieder zu vernünftigen Dimensionen zu kommen.

So die zuständige Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger über das „Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken„, das nächste Woche (vermutlich am 6. Februar) durch das Kabinett gewunken werden soll. Dadurch erhofft sich die Bundesregierung, endlich eine Lösung für ein Problem geschaffen zu haben, dass seit Jahren die Netzgemeinde umtreibt, und zwar will man die im Netz als „Abmahnindustrie“ verspotteten Abmahnungen von Rechtsanwälten gegen Filesharer auf ein vernünftiges und für alle Seiten erträgliches Maß schrumpfen.

Der Hintergrund ist schnell erklärt: Bei den Tauschbörsen im Internet werden trotz aller bisherigen Maßnahmen weiterhin jede Menge Filme, Serien und Musikstücke kopiert. Viele Nutzer (also Kopierer) sind sich a) nicht bewusst, dass das nicht legal ist oder b) schätzen die Chance, erwischt zu werden, als vernachlässigbar ein. Was für die Musik- und Filmindustrie natürlich ein Ärgernis ist. Um das Treiben zu minimieren, räumen sie bestimmten Rechtsanwaltskanzleien das Recht ein, die Urheberrechtsverletzungen abzumahnen. Soweit, so gut. Das Ganze wuchs sich jedoch zunehmend zu einem Problem aus, als die Rechtsanwaltskanzleien merkten, dass das ein sehr lukrativer Markt ist, wenn man nur die moderne Technik einsetzt und „dreist“ vorgeht.

Statt einzelne Nutzer abzumahnen, werden die Tauschbörsen vollautomatisch nach Urheberrechtsverletzungen durchsucht, die Urheberrechtsverletzer bekommen dann eine Abmahnung zugestellt, die ebenfalls zu gut 99% automatisch erstellt ist. Und die hat es meist in sich, neben einer Unterlassungserklärung werden Summen vom Kopierer verlangt, die alles andere als angemessen sind, meist um die 800 Euro für einen einzigen Song. Lässt sich der Kopierer auf einen Rechtsstreit ein, bestand in der Vergangenheit häufig die Möglichkeit, die Summe vor Gericht zu drücken, da 800 Euro für einen Song, der für 99 Cent legal erworben werden kann, jede Relation sprengt.

Jedoch stellt sich die Frage, ob es sich wegen 800 Euro lohnt, den Rechtsstreit vor Gericht auszutragen. Selbst wenn die Summe von 800 auf 100 Euro gesenkt werden können, entstehen immer noch Rechtsanwaltskosten und ein Zeitaufwand, der die Ersparnis nahezu auffrißt. Deshalb haben in der Vergangenheit sehr viele erwischte Kopierer die Zähne zusammengebissen und gezahlt. 800 Euro überweisen, sich ärgern, aber die Sache ist erledigt.

Und das wurde von der sogenannten „Abmahnindustrie“ ausgenutzt: Laut einer Umfrage im Auftrag der Verbraucherzentralen wurden schon etwa 4,3 Millionen Deutsche abgemahnt. Und wenn von den 4,3 Millionen nur jeder dritte die 800 Euro umstandslos überweist, also den Rechtsweg ausschlägt, dann kommt eine verdammt hohe Summe zusammen, ein wirklich lukrativer Markt für umtriebige Rechtsanwälte.

Was bringt das Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken?

Zunächst einmal soll zukünftig ein maximaler Betrag von gut 150 Euro eingefordert werden können – wenn der Nutzer zum ersten Mal eine Urheberrechtsverletzung begeht. Ein Betrag, der wieder einigermaßen in Relation zu der Tat steht und das massenhafte Abmahnen weniger lukrativ macht. Entsprechend jubeln auch schon viele Zeitungen und Blogs auf, die TAZ titelt mit Weniger Kohle für Abmahn-Anwälte, die SZ mit Gesetz zum Verbraucherschutz: Maximal 155 Euro für die erste Abmahnung und der Focus spricht von den neuen Anti-Abzocke-Regeln für Verbraucher.

In vielen Blogs hält sich der Jubel jedoch in Grenzen, dort heißt es etwa Deckelung der Abmahnkosten kommt – ein bisschen vielleicht demnächst… oder das Gesetz wird gleich als Placebo bezeichnet. Wobei die Kritiker an dem Gesetz, um das seit Monaten gerungen wird, ebenfalls gute Argumente haben. So wird das Gesetz explizit nicht auf „gewerbliche“ Fälle ausgedehnt, was sich logisch anhört, schließlich soll ja niemand mit Urheberrechtsverletzungen Geld verdienen. Aber in de Vergangenheit wurde etlichen Tauschbörsen-Benutzern bereits ein gewerbsmäßiges Vorgehen vorgeworfen, wenn gleich mehrere Songs anboten wurden – ohne dass ein Cent geflossen ist. Die Grenze müsste also deutlich genauer gezogen werden.

Außerdem ist die Antwort auf das Problem der sogenannten „Störerhaftung“ nicht befriedigend, also der Sachverhalt, dass der Inhaber des Internetanschlusses abgemahnt wird, selbst wenn er selbst kein Urheberrechtsvergehen begangen hat, etwa weil sein W-Lan geknackt wurde. Aber noch ist das Gesetz nicht endgültig beschlossen, hier auf dem Blog berichtet Görs Communications weiter, sobald Nägel mit Köpfen gemacht wurden.

 

Diesen und weitere Blog-Artikel zu Public Relations (PR), Content, Marketing, Digitalisierung und Kommunikation gibt es im Görs Communications Blog auf https://www.goers-communications.de/pr-werbung-beratung/blog

About Daniel Görs

Diplom-Sozialwirt Daniel Görs ist seit mehr als 20 Jahren in den Bereichen Kommunikation und Marketing aktiv. Profitieren auch Sie von mehr als zwei Jahrzehnten Erfahrung aus zahlreichen erfolgreichen Projekten. Der erfahrene PR- und Marketing-Berater Daniel Görs war unter anderem PR-Manager und Pressesprecher bei FinanceScout24 sowie Leitung Corporate Communications bei Immonet. Er ist aus vielen Medien bekannt, unter anderem aus ARD, ZDF, Pro7, DIE WELT, HAMBURGER ABENDBLATT, taz, Lübecker Nachrichten, Focus Money, krass, werben & verkaufen, Immobilienzeitung, Immobilienwirtschaft uvm. Der Kommunikations- und Marketingprofi steht als Berater, Interim Manager und Coach zur Verfügung.

Trackbacks

  1. […] vor Gericht einen erneuten Sieg davon getragen. Diesmal sind nicht nur Privatnutzer betroffen, die Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen bekommen haben, sondern die Betreiber von Facebook-Fanseiten, worunter fast alle Firmenseiten […]

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