1. June 2023

Urheberrecht bei Twitter-Bildern

Wenig verwunderlich, dass ausgerechnet Konkurrent Reuters über den Fall berichtet: Die französische Nachrichtenagentur Agence France-Presse (AFP) und die renommierte The Washington Post unterlagen vor einem New Yorker Gericht den Urheberrechtsklagen des haitianischen Fotografen Daniel Morel.

Der Fotograf hatte nach dem Erdbeben in Haiti 2010 selbstgemachte Bilder auf Twitter (via Twitpic) gepostet, die relativ schnell die Runde machten. Ein anderer Nutzer griff die Bilder widerrechtlich auf, AFP wiederum griff die Bilder von dem Nutzer auf und verbreitete sie über Getty Images, ImageForum und Wapix – zunächst sogar mit einer falschen Urheberrechtsangabe, worüber die Bilder am Ende bei der Washington Post landeten.

AFP sah sich in dem Fall im Recht, die Agentur verteidigte sich mit der Argumentation, dass wenn jemand „Bilder einer Naturkatastrophe in hoher Auflösung und ohne Einschränkung auf einem sozialen Medium wie Twitter postet, wo es bekannt und selbstverständlich ist, dass Materialien beinahe universell weiterverbreitet werden“, er nicht dagegen klagen könne, dass andere Parteien die Bilder weiterverwenden.

Das New Yorker Gericht hingegen sah die Sache anders, nur weil Fotos über Twitter an die Öffentlichkeit gebracht werden, werden sie nicht zum Allgemeingut – der Nutzer hat auch weiterhin das Urheberrecht an den Fotos und muss gefragt (und eventuell bezahlt werden), wenn dritte Parteien die Bilder nutzen.

Was für Folgen hat das Urteil?

Zunächst hat das Urteil die Urheber bzw. die Eigentumsrechte gestärkt. Durchaus auch im Interesse von Twitter, ein Unternehmenssprecher kommentierte den Fall mit den Worten „As has always been our policy, Twitter users own their photos.“ Der Fall wurde in Amerika verhandelt, das Urteil darf daher nicht eins zu eins auf Europa oder Deutschland übertragen werden. Aber es werden sicher auch noch hierzulande ähnlich gelagerte Fälle vor Gericht landen, wobei anzunehmen ist, dass die Urteile nicht vollkommen anders ausfallen werden.

Auf jeden Fall sollte man spätestens ab sofort die Finger von fremden Twitter-Bildern lassen. Und falls man doch auf Twitter gepostete Bilder auf einem anderen Medium – etwa für Bilderstrecken wie „Die heißesten Twitter-Pics der Stars“ (Pro Sieben) oder „Twitpics der Woche“ (BILD) – verwendet werden, dann sollte vorher das Einverständnis des Fotografen eingeholt werden. Und dabei ist durchaus Vorsicht geboten, wie der Fall Daniel Morel vs. AFP gezeigt hat, denn AFP hat die Bilder nicht bei Daniel Morel, sondern bei einem anderen User entdeckt. Und es bringt wenig, einen User um Einverständnis zu bitten, der gar nicht das Urheberrecht an den Bildern besitzt.

 

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