29. March 2024

„taz“-Interview: Daniel Görs über Datenlöschung im Netz

Ein Thema, das vom Nischen- und Nerdthema zum großen Medienthema geworden ist: Nachdem im vergangenen Jahr bereits das ARD-Mittagsmagazin für einen Beitrag zum Thema “Online Reputation Management” hier in Hamburg in der Agentur war, hat sich jetzt die alternative Tageszeitung „taz“ beim Agenturgründer Daniel Görs übers Online Reputation Management informiert. Wobei der Fokus des Interviews vor allem darauf lag, wie man negative – also unvorteilhafte – Sucherergebnisse aus den Ergebnislisten der Suchmaschinen „kegelt“.

taz-Interview mit Daniel Görs über Datenlöschung im Netz:  „Es werden Maulkörbe verteilt“

taz-Interview mit Daniel Görs über Datenlöschung im Netz:
„Es werden Maulkörbe verteilt“

Hintergrund: Das Internet vergisst bekanntlich nicht, eine Eigenschaft, die für viele Personen und Unternehmen zunehmend zum Problem wird. Schließlich ist es mittlerweile vollkommen gängig, dass Personalverantwortliche potenzielle Mitarbeiter erst einmal „googeln“ – und fünf Jahre alte Einträge über alkohollastige Feiern machen sich da bekanntlich alles andere als gut. Auf Unternehmensseite macht es sich hingegen nicht gut, wenn ausgerechnet ein ehemaliger Mitarbeiter seinen Frust über den „miesen“ Arbeitgeber so im Internet abließ, dass alle potenziellen Bewerber sofort drauf stoßen. Wobei schlechte Fundstücke im Internet nicht nur den Bereich Human Resources betreffen, sondern alle Geschäftsbereiche. Ein Bericht in einer eigentlich bedeutungslosen Lokalzeitung über einen kleinen, aber leider verpfuschten Auftrag kann noch nach Jahren Neukunden im B2B-Geschäft abschrecken, wenn er bei Google ganz oben erscheint.

Aber genug der Vorrede, hier ein paar der wichtigsten Stellen aus dem Interview:

taz: Welche Rolle spielen Agenturen wie Ihre bei dem Löschvorgang?

Daniel Görs: Wenn jemand zu uns kommt und einen Eintrag aus dem Internet löschen lassen, schlagen wir folgende Maßnahmen vor: Einmal, dass man sich selbst um seine Online-Reputation kümmert und stetig kontrolliert, wo es negative Inhalte, Verlinkungen, Fotos, Videos über einen gibt. Da empfehlen wir, dass man gegebenenfalls mit dem Webmaster, also demjenigen, der im Impressum als Webseiten-Betreiber genannt wird, Kontakt aufnimmt und ihn bittet, Dinge, die nicht stimmen, zu löschen. Oft lassen die mit sich reden, besonders bei älteren Informationen. Der zweite Schritt wäre die Suchmaschinen-Optimierung. Das heißt, man sorgt dafür, dass problematische Links in der Trefferliste der Suchmaschine möglichst auf einer der hinteren Seiten erscheinen, die die meisten gar nicht ansehen.

Und über die Lösch-Anträge bei Google, die zwar keine 100-prozentige Sicherheit bieten, aber ein guter Anfang sind:

taz: Und wie funktioniert die direkte Lösch-Anfrage bei Google?

Daniel Görs: Mit Hilfe des von Google im Internet bereitgestellten Formulars. Dort muss man exakt jede einzelne URL-Adresse nennen, zu der der Link gelöscht werden soll. Und man muss eine stichhaltige Begründung liefern. Es kann sein, das Google dann tatsächlich schnell löscht. Vielleicht sagen die aber auch: Das ist nicht eindeutig. Dann bleibt dem Betreffenden nur der Weg zum Rechtsanwalt.

Doch wer beauftragt eine Agentur? Wie muss man sich die Kunden beim Online Reputation Management vorstellen? In der Regel sind es ganz normale Unternehmen, schließlich kann es jeden treffen:

taz: Und was für Menschen kommen mit Lösch-Anträgen in Ihre Agentur?

Daniel Görs: Unser Kundenkreis besteht zum Großteil aus Unternehmen der Immobilien- und Finanzbranche. Bei Lösch-Anfragen geht es zum Beispiel mal um einen Bauträger, der vor zehn Jahren mit einem anderen Partner insolvent gegangen ist, dann aber weitergemacht hat. Trotzdem haftet ihm diese Insolvenz noch an, und das möchte er nicht mehr verlinkt haben.

Daniel Görs leitet seit 2012 seine eigene crossmediale Kommunikations- und PR-Agentur in Hamburg

Daniel Görs leitet seit 2012 seine eigene crossmediale Kommunikations- und PR-Agentur in Hamburg

Das vollständige Interview über die Google-Löschanträge, das Recht auf Vergessen, die Dominanz der Suchmaschinen und das vermeintliche Riesengeschäft für Agenturen kann hier bei der taz kostenlos und in ganzer Länge nachgelesen werden, zudem steht Ihnen der gesamte Artikel unter „Daniel Görs über Datenlöschung im Netz: „Es werden Maulkörbe verteilt“ auch als PDF-Download zur Verfügung.

Falls Sie (oder Ihr Unternehmen) ebenfalls mit schlechten Google-Treffern zu kämpfen haben, dann können Sie sich natürlich unverbindlich an die Agentur Görs Communications wenden –> Kontakt.

 

 

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Urheberrechtsverletzungen im Internet: Abmahnungen künftig in vernünftigen Dimensionen?

Ja, wir wollen das Urheberrecht in seiner Substanz erhalten, wir sind aber auch dafür, Auswüchse einzudämmen und bei den Abmahnungen wieder zu vernünftigen Dimensionen zu kommen.

So die zuständige Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger über das „Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken„, das nächste Woche (vermutlich am 6. Februar) durch das Kabinett gewunken werden soll. Dadurch erhofft sich die Bundesregierung, endlich eine Lösung für ein Problem geschaffen zu haben, dass seit Jahren die Netzgemeinde umtreibt, und zwar will man die im Netz als „Abmahnindustrie“ verspotteten Abmahnungen von Rechtsanwälten gegen Filesharer auf ein vernünftiges und für alle Seiten erträgliches Maß schrumpfen.

Der Hintergrund ist schnell erklärt: Bei den Tauschbörsen im Internet werden trotz aller bisherigen Maßnahmen weiterhin jede Menge Filme, Serien und Musikstücke kopiert. Viele Nutzer (also Kopierer) sind sich a) nicht bewusst, dass das nicht legal ist oder b) schätzen die Chance, erwischt zu werden, als vernachlässigbar ein. Was für die Musik- und Filmindustrie natürlich ein Ärgernis ist. Um das Treiben zu minimieren, räumen sie bestimmten Rechtsanwaltskanzleien das Recht ein, die Urheberrechtsverletzungen abzumahnen. Soweit, so gut. Das Ganze wuchs sich jedoch zunehmend zu einem Problem aus, als die Rechtsanwaltskanzleien merkten, dass das ein sehr lukrativer Markt ist, wenn man nur die moderne Technik einsetzt und „dreist“ vorgeht.

Statt einzelne Nutzer abzumahnen, werden die Tauschbörsen vollautomatisch nach Urheberrechtsverletzungen durchsucht, die Urheberrechtsverletzer bekommen dann eine Abmahnung zugestellt, die ebenfalls zu gut 99% automatisch erstellt ist. Und die hat es meist in sich, neben einer Unterlassungserklärung werden Summen vom Kopierer verlangt, die alles andere als angemessen sind, meist um die 800 Euro für einen einzigen Song. Lässt sich der Kopierer auf einen Rechtsstreit ein, bestand in der Vergangenheit häufig die Möglichkeit, die Summe vor Gericht zu drücken, da 800 Euro für einen Song, der für 99 Cent legal erworben werden kann, jede Relation sprengt.

Jedoch stellt sich die Frage, ob es sich wegen 800 Euro lohnt, den Rechtsstreit vor Gericht auszutragen. Selbst wenn die Summe von 800 auf 100 Euro gesenkt werden können, entstehen immer noch Rechtsanwaltskosten und ein Zeitaufwand, der die Ersparnis nahezu auffrißt. Deshalb haben in der Vergangenheit sehr viele erwischte Kopierer die Zähne zusammengebissen und gezahlt. 800 Euro überweisen, sich ärgern, aber die Sache ist erledigt.

Und das wurde von der sogenannten „Abmahnindustrie“ ausgenutzt: Laut einer Umfrage im Auftrag der Verbraucherzentralen wurden schon etwa 4,3 Millionen Deutsche abgemahnt. Und wenn von den 4,3 Millionen nur jeder dritte die 800 Euro umstandslos überweist, also den Rechtsweg ausschlägt, dann kommt eine verdammt hohe Summe zusammen, ein wirklich lukrativer Markt für umtriebige Rechtsanwälte.

Was bringt das Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken?

Zunächst einmal soll zukünftig ein maximaler Betrag von gut 150 Euro eingefordert werden können – wenn der Nutzer zum ersten Mal eine Urheberrechtsverletzung begeht. Ein Betrag, der wieder einigermaßen in Relation zu der Tat steht und das massenhafte Abmahnen weniger lukrativ macht. Entsprechend jubeln auch schon viele Zeitungen und Blogs auf, die TAZ titelt mit Weniger Kohle für Abmahn-Anwälte, die SZ mit Gesetz zum Verbraucherschutz: Maximal 155 Euro für die erste Abmahnung und der Focus spricht von den neuen Anti-Abzocke-Regeln für Verbraucher.

In vielen Blogs hält sich der Jubel jedoch in Grenzen, dort heißt es etwa Deckelung der Abmahnkosten kommt – ein bisschen vielleicht demnächst… oder das Gesetz wird gleich als Placebo bezeichnet. Wobei die Kritiker an dem Gesetz, um das seit Monaten gerungen wird, ebenfalls gute Argumente haben. So wird das Gesetz explizit nicht auf „gewerbliche“ Fälle ausgedehnt, was sich logisch anhört, schließlich soll ja niemand mit Urheberrechtsverletzungen Geld verdienen. Aber in de Vergangenheit wurde etlichen Tauschbörsen-Benutzern bereits ein gewerbsmäßiges Vorgehen vorgeworfen, wenn gleich mehrere Songs anboten wurden – ohne dass ein Cent geflossen ist. Die Grenze müsste also deutlich genauer gezogen werden.

Außerdem ist die Antwort auf das Problem der sogenannten „Störerhaftung“ nicht befriedigend, also der Sachverhalt, dass der Inhaber des Internetanschlusses abgemahnt wird, selbst wenn er selbst kein Urheberrechtsvergehen begangen hat, etwa weil sein W-Lan geknackt wurde. Aber noch ist das Gesetz nicht endgültig beschlossen, hier auf dem Blog berichtet Görs Communications weiter, sobald Nägel mit Köpfen gemacht wurden.

 

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Standort-Dialog: Blogging the City

Am 12. und 13. Juli 2011 fand der jährlich von der Immobilien Zeitung und Heuer Dialog veranstaltete „Standort Dialog“ in Düsseldorf statt. Thema der zweitägigen Veranstaltung, die mit hochkarätigen Experten aus der Immobilienwirtschaft und angrenzenden Branchen bestritten wurde, war „Düsseldorf: (Luxus-)Problem wachsende Stadt“. Dabei wurde erörtert, wie Quartiere für mehr Stadtqualität und Stadtrendite entstehen bzw. geschaffen werden können.

Blogging the City 2011Eines der Unterthemen bei dem Standort Dialog war „Düsseldorf als Marke: auch in der Architektur und im Städtebau?“, nach einem Einführungsvortrag von Frank Dopheide, Geschäftsführender Gesellschafter Deutsche Markenarbeit GmbH, fand ein Panel mit Dr. Georg Conzen, Geschäftsführender Gesellschafter CORESIS GmbH & Co. KGaA, Stefan Mühling, Geschäftsführer die developer Projektentwicklung GmbH und Daniel Görs, Geschäftsführer Görs Communications, statt.

Der Beitrag von Daniel Görs stand unter dem Motto „Blogging the City: Die Rolle von Internet, Blogs und Social Media für die Stadtplanung und Architektur in Düsseldorf“, der PR- und Social-Media-Experte hat sich dabei der Frage gewidmet, wie die Immobilienwirtschaft in generellen und speziell die Düsseldorfer Akteure die neuen Medien nutzen können, um gezielt die öffentliche Wahrnehmung in ihrem Sinne positiv zu beeinflussen.

Daniel Görs als Referent und für Seminate buchen

Diplom-Sozialwirt Daniel Görs ist PR- und Kommunikationsexperte mit 15 Jahren Erfahrung in Public Relations, Marketing- und Unternehmenskommunikation, Crossmedia, Social Media sowie Presse und Redaktion. Der ehemalige Leiter der Corporate Communications bei Axel Springers Immobilienportal Immonet.de und heutige Geschäftsführer von Görs Communications war bereits in renommierten PR- und Kommunikationsagenturen als Berater für Kunden v.a. aus den Bereichen Internet, Medien, Immobilien und Finanzdienstleistungen tätig, zudem bietet Daniel Görs regelmäßig Seminare und Workshops zu Kommunikations- und PR-Themen, Immobilienmarketing und Social Media an.

Falls Sie Daniel Görs für ihre Veranstaltung aus dem Immobilien- oder Finanzbereich buchen möchten, setzen Sie sich einfach mit seiner Hamburger Agentur für PR, Marketing, Crossmedia, B2B, Social Media und Digital Relations in Kontakt.

Das vollständige Programm des Standort-Dialogs in Düsselsdorf steht ihnen hier als PDF-Dokument zum Download zur Verfügung.

 

 

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