20. April 2024

Studie: Social-Media-Kommunikation auf der Expo Real 2016 – Immobilien-PR mit Luft nach oben

Wie gut sind die Unternehmen der Immobilien- und Wohnungswirtschaft in der digitalen Kommunikation aufgestellt? Eine Frage, mit der sich die Hamburger PR-Agentur Görs Communications, bereits anlässlich der EXPO REAL 2013 auseinandergesetzt hat. Damals hat die PR-Agentur eine Studie über die Social-Media-Kommunikation auf der EXPO REAL erstellt, die unter anderem von der Fachzeitschrift „Immobilienwirtschaft” aufgegriffen wurde.

Grund genug, um auch bau der jüngsten EXPO REAL 2016 die Social-Media-Kommunikation zu untersuchen. Wieder steht die Frage im Vordergrund, wie sehr die Immobilienbranche mittlerweile auf Social Media als kostengünstigen und effizienten Kommunikationskanal setzt. Wer twittert, wer nutzt Facebook, wer arbeitet bei der Vernetzung der Social-Media-Aktivitäten mit Video- oder Bild-Plattformen wie Instagram? Und wo steckt steckt Verbesserungspotenzial, was können die Immobilien-Unternehmen bei ihrem nächsten Messeauftritt besser machen?

Social-Media-Kommunikation auf der Expo Real 2016

Das Ergebnis der Studie fällt dieses Mal besser als 2013 aus. Die Social-Media-Nutzung der auf der EXPO REAL 2016 vertretenen Unternehmen hat sich gegenüber den vorherigen Messen verbessert. Es wird zudem viel stärker als zuvor auf multimediale Inhalte gesetzt, die Möglichkeiten der Technik werden viel stärker als in den vergangenen Jahren genutzt. Dabei findet die Aktivität der Immobilien Unternehmen hauptsächlich auf dem Micro-Blogging-Dienst Twitter statt. Facebook führt eher ein Schattendasein; gleiches gilt für in anderen Wirtschaftsbereichen bereits etablierten Diensten wie Snapchat.

Stärken und Schwächen der Social-Media-Aktivitäten auf der EXPO REAL 2016:

  • Die Aktivitäten im Vorfeld der EXPO REAL in den sozialen Netzwerken haben zugenommen, es besteht aber noch sehr viel Luft nach oben. Schließlich überlegen sich viele Messe-Besucher vorab, wen sie wann besuchen wollen. Daher sollte die Social-Media-Aktivität im Vorfeld der EXPO REAL deutlich ausgebaut und von Anfang an im individuellen Messekonzept integriert werden. Hier können Immobilien Unternehmen mit geringem Aufwand großes Potenzial erschließen.
  • Aufmerksamkeit wird 2016 verstärkt durch multimediale Inhalte in den sozialen Netzwerken generiert. Mit einfachen Videos, dank der Smartphone-Kameras und den entsprechenden Apps schnell erstellt, setzt man sich von der Konkurrenz ab. Auf der EXPO REAL 2016 wurde hierauf verstärkt gesetzt, netzaffine Unternehmen der Immobilienbranche wollen sich diese Chance offenbar nicht entgehen lassen. Fraglich ist aber bspw., warum die LIVE-Funktion von Facebook nicht genutzt wird, wenn auf dem Stand Aktivitäten stattfinden.
  • Kontakte werden in Social Media durch Interaktion geknüpft, nicht durch bloßes Versenden der Statusmeldungen. Hier besteht noch großer Verbesserungsbedarf, Social Media ist schließlich Interaktion und nicht nur Senden.
  • Bunte Bilder sind eine Sache, Vermittlung von Content eine andere. Unter der Bildlastigkeit leiden die Inhalte, dabei kann – theoretisch – beides verknüpft werden. Dabei werden für eine Messe unzählige Inhalte für Präsentationen etc. generiert, sie müssen nur in die Digitalstrategie eingebunden werden.
  • Nach der Expo Real ist vor der Expo Real: Die Nachbereitung der Messe ist auch 2016 ausbaufähig, insbesondere, wenn bestehende Kontakte intensiviert und neue Kontakte gewonnen werden sollen. Nur wenige Unternehmen kommunizieren ihr eigenes Messe-Fazit und/oder blicken auf die Messe im kommenden Jahr.
  • Insgesamt wirken die meisten Social-Media-Aktivitäten der auf der EXPO REAL vertretenen Unternehmen noch „nice to have“, die irgendwie „abgewickelt“ werden. Mehr Mut, neue Wege zu gehen, mehr Interaktion und Aktivität würden fast jedem Immobilien-Unternehmen bei der Präsentation in den sozialen Netzwerken – und damit auch im Onlinemarketing und in den Suchergebnislisten der Suchmaschinen (Stichwort: Suchmaschinenoptimierung / SEO) weiterbringen.

Die vollständige Studie über die Social-Media-Aktivitäten vor, während und nach der Expo Real 2016 kann bei der PR-Agentur Görs Communications (Hamburg) unter folgendem Kontakt kostenlos angefordert werden.

Woher Görs Communications das Interesse für die Social-Media-Kommunikation auf der EXPO REAL hat? Als Agentur für digitale Kommunikation sind wir es gewohnt, für Projekt- und Vertragskunden zielgerichtete Maßnahmenpakete zu entwickeln, die von Werbung über Public Relations (PR), Öffentlichkeitsarbeit, Content Marketing, Digital Relations, Online-PR, bis zur Suchmaschinenoptimierung (SEO), Suchmaschinenmarketing (SEM) und Social Media reichen.

Und das mit einem Schwerpunkt auf Immobilien-PR und -Marketing, so gehört etwa unser  Twitter-Account @IMMOBILIE zu Deutschlands erfolgreichsten Immobilien-Twittereren. Wenn auch Sie von unserem Immobilien- und Digital-Relations-Know-How profitieren wollen – etwa als Sparringspartner, Input-Geber oder Content-Lieferant für ihren digitalen Messeauftritt auf der kommenden EXPO REAL 2017, so können Sie uns natürlich gerne kontaktieren.

Onlinemarketing für Autohäuser: Online-PR

In der Blog-Reihe “Online-Marketing für Autohäuser” von der PR- und Content-Marketing-Agentur Görs Communications wurde zu Beginn dargelegt, weshalb Autohäuser und Autohändler nicht mehr um eine Digitalstrategie herumkommen. Eine Online-Marketing-Strategie ist wichtiger denn je – und wird in Zukunft sogar noch wichtiger. Um zu verdeutlichen, wo im Online-Marketing Potenziale schlummern, haben wir einen sechsteiligen Maßnahmenplan entwickelt, der auch von Autohäusern mit begrenztem Marketing-Budget realisiert werden kann.

Der erste Teil des Maßnahmenplans ist ein Kick-Off-Workshop für das Onlinemarketing. Zweiter Teil des Maßnahmenplans ist die Website-Optimierung, inklusive SEO und Content Marketing. Wie genau die SEO-Optimierung abläuft, wird im dritten Teil des Maßnahmenplans erläutert. Der vierte Teil dreht sich um die Social-Media-Kommunikation und die Social-Media-Werbung. Im jetzt jetzt folgenden fünften Teil geht es jetzt um die Online-PR-Maßnahmen.

Online-PR für Autohäuser

Presseinformationen sind hervorragend geeignet, das Onlinemarketing, die Suchmaschinenoptimierung und die Social Media Kommunikation effektiv zu unterstützen. Eine Online-Pressemitteilung ist mehr als die elektronische Form der klassischen Pressemitteilung. Während die klassische Pressemitteilung ein exklusives Informationsmedium für die Presse ist, erreicht die Online-Pressemitteilung im Internet auch potentielle Kunden direkt.

Durch die regelmäßigen Veröffentlichungen über Presseportale, Themenportale und Social Media sorgen Online-Pressemitteilungen für mehr Reichweite und ebnen den Weg zu einer direkten Kommunikation mit den Zielgruppen. Die neue Ausrichtung bietet neue Möglichkeiten für Marketing und PR.

Die Online-Mitteilung ist öffentlich. Sie richtet sich daher auch nicht mehr nur an Journalisten, sondern (auch) an die Zielgruppen direkt. Das Format der Online-Pressemitteilung eignet sich daher nicht nur für aktuelle Unternehmensnachrichten, sondern auch um sämtliche Marketing Contents zu kommunizieren. Den Zielgruppenfilter bilden die Suchmaschinen: Ob die Inhalte tatsächlich bei den potentiellen Lesern ankommen, ist daher auch von Suchmaschinenkriterien abhängig, wie zum Beispiel der Themen- und Keyword-Relevanz (SEO). Aber auch sprachliche Kriterien können die Suchmaschinenrelevanz entscheidend beeinflussen. Eine Online-Mitteilung sollte daher immer für Menschen und Suchmaschinen geschrieben sein.

Görs Communications schreibt für die Autohäuser lese- und suchmaschinenfreundliche Online-Presseinformationen und verbreitet diese in mehr als 100 Portalen und via Social Media. Durch die vielen Verbreitungsmöglichkeiten können die Online-Mitteilungen einen wichtigen Beitrag leisten, um mehr Bekanntheit und Reichweite im Internet zu generieren und eine bessere Sichtbarkeit in den Suchmaschinen zu erzielen.

Jedes Autohaus sollte möglichst mindestens eine Online-Presseinfo pro Monat verbreiten lassen und diese auch zusätzlich auf der eigenen Website sowie über die eigenen Social-Media-Kanäle promoten. So wird gewährleistet, dass regelmäßig neue Inhalte angeboten, Backlinks generiert sowie zusätzliche Internetnutzer und Interessenten gewonnen werden.

Im nächsten Teil unserer Blog-Reihe “Online-Marketing für Autohäuser” wird es dann um Google AdWords gehen.

Onlinemarketing für Autohäuser: Social-Media-Kommunikation und Social-Media-Werbung

In der Blog-Reihe “Online-Marketing für Autohäuser” haben wir, die PR- und Content-Marketing-Agentur Görs Communications, bereits skizziert, weshalb Autohäuser und Autohändler nicht mehr länger um eine Digitalstrategie herumkommen. Eine Online-Marketing-Strategie ist wichtiger denn je – und wird in Zukunft nur noch wichtiger. Um zu verdeutlichen, wo im Online-Marketing für Autohäuser Potenziale auch mit niedrigem Budget schlummern, haben wir einen sechsteiligen Maßnahmenplan entwickelt, der auch von Autohäusern mit begrenztem Marketing-Budget realisiert werden kann.

Der erste Teil des Maßnahmenplans ist ein Kick-Off-Workshop für das Onlinemarketing. Zweiter Teil des Maßnahmenplans ist die Website-Optimierung, inklusive SEO und Content Marketing. Wie genau die SEO-Optimierung abläuft, wird im dritten Teil des Maßnahmenplans erläutert. Im folgenden vierten Teil geht es schließlich jetzt um die Social-Media-Kommunikation und Social-Media-Werbung.

Social-Media-Kommunikation und Social-Media-Werbung

„Google liebt Social Signals“: Wie bereits erwähnt, sind Backlinks und damit auch (Weiter-)Empfehlungen in Social Networks wie Facebook, Twitter, Xing, LinkedIn, die beiden Google-Dienste YouTube und Google+, Pinterest, TumblR, Instagram etc. unverzichtbar, um bei Google Spitzenplatzierungen und damit die Internetnutzer und Kunden, aber auch die so genannten „Influencer“ und Multiplikatoren wie beispielsweise lokale und Auto-Blogger zu erreichen.

Ein großer Vorteil besteht darin, dass Postings, Tweets, Likes, Kommentare etc. (noch) kostenfrei sind. Es entstehen also bei der Social-Media-Kommunikation keine direkten Werbekosten – nur der Aufwand für das Schreiben, Hochladen und sonstige Aktivitäten (die durch das Autohaus selbst oder durch eine Agentur wie Görs Communications durchgeführt werden können). Für jedes Fahrzeug und jede Aktion kann beispielsweise ohne großen Aufwand eine eigene kleine Social-Media-Kampagne gestartet werden, mit Fotos, Videos, Text und Verlinkungen. Parallel dazu sollten entsprechende Google AdWords Anzeigen geschaltet werden.

Görs Communications bietet den meisten Kunden ein Social-Media-Start-Paket an, bei dem bei den wichtigsten Social Networks Accounts eröffnet werden, natürlich mit Impressum und Logo versehen und den ersten Start-Postings (Texte, Verlinkungen, Fotos, Videos etc.) als Grundbefüllung. Diese Accounts können dann von den Autohäusern selbst oder mithilfe einer Agentur gepflegt und ausgebaut werden.

Social Media Werbung (Anzeigen)

Bezahlte Anzeigen bei Facebook, Twitter oder Xing ähneln alle Google AdWords, bieten aber auch zusätzliche Funktionen. Diese Anzeigen könnte man zusätzlich schalten, um die einzelnen Social-Media-Accounts sowie die Webseiten der Autohäuser zu bewerben.

 

Hier geht es zum fünften Teil, zur Online-PR.

Hier geht es zum sechsten Teil, zur Werbeschaltung bei Google AdWords.

Was muss beim Impressum bzw. Disclaimer beachtet werden (hint: zu viel)

Ein ewiges Thema, unter dem bei weitem nicht nur kleine Start-Up- und E-Commerce-Unternehmen leiden: Was muss alles beim  Impressum bzw. Disclaimer beachtet werden, damit man juristisch auf der sicheren Seite ist?

Fangen wir ganz einfach an. Bei Wikipedia heißt es beim Artikel über die Impressumspflicht recht lapidar:

Die Impressumspflicht ist die Pflicht, in Druckerzeugnissen und in Online-Veröffentlichungen ein Impressum zu führen. Darin werden zum Beispiel der Verlag und die Redaktion genannt. Bei Veröffentlichungen im World Wide Web spricht man von Anbieterkennzeichnung.

Damit ist schon einmal klar, dass Unternehmen, die etwas veröffentlichen (und darunter fällt bereits eine simple Webseite), nicht um die Angabe ihres Namens und ihrer ladungsfähigen Adresse herumkommen. Eine Vorgabe, die sicherlich Sinn ergibt, schließlich will jeder wissen, mit wem man es zu tun hat. Leider gehen die Anforderungen an das Impressum jedoch noch weiter, nach dem  Telemediengesetz (TMG) muss nach § 5 Allgemeine Informationspflichten noch folgendes beherzigt werden (Stand Oktober 2015):

(1) Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten:

1. den Namen und die Anschrift, unter der sie niedergelassen sind, bei juristischen Personen zusätzlich die Rechtsform, den Vertretungsberechtigten und, sofern Angaben über das Kapital der Gesellschaft gemacht werden, das Stamm- oder Grundkapital sowie, wenn nicht alle in Geld zu leistenden Einlagen eingezahlt sind, der Gesamtbetrag der ausstehenden Einlagen,
2. Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit ihnen ermöglichen, einschließlich der Adresse der elektronischen Post,
3. soweit der Dienst im Rahmen einer Tätigkeit angeboten oder erbracht wird, die der behördlichen Zulassung bedarf, Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde,
4. das Handelsregister, Vereinsregister, Partnerschaftsregister oder Genossenschaftsregister, in das sie eingetragen sind, und die entsprechende Registernummer,
5. soweit der Dienst in Ausübung eines Berufs im Sinne von Artikel 1 Buchstabe d der Richtlinie 89/48/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 über eine allgemeine Regelung zur Anerkennung der Hochschuldiplome, die eine mindestens dreijährige Berufsausbildung abschließen (ABl. EG Nr. L 19 S. 16), oder im Sinne von Artikel 1 Buchstabe f der Richtlinie 92/51/EWG des Rates vom 18. Juni 1992 über eine zweite allgemeine Regelung zur Anerkennung beruflicher Befähigungsnachweise in Ergänzung zur Richtlinie 89/48/EWG (ABl. EG Nr. L 209 S. 25, 1995 Nr. L 17 S. 20), zuletzt geändert durch die Richtlinie 97/38/EG der Kommission vom 20. Juni 1997 (ABl. EG Nr. L 184 S. 31), angeboten oder erbracht wird, Angaben über
a) die Kammer, welcher die Diensteanbieter angehören,
b) die gesetzliche Berufsbezeichnung und den Staat, in dem die Berufsbezeichnung verliehen worden ist,
c) die Bezeichnung der berufsrechtlichen Regelungen und dazu, wie diese zugänglich sind,
6. in Fällen, in denen sie eine Umsatzsteueridentifikationsnummer nach § 27a des Umsatzsteuergesetzes oder eine Wirtschafts-Identifikationsnummer nach § 139c der Abgabenordnung besitzen, die Angabe dieser Nummer,
7. bei Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien und Gesellschaften mit beschränkter Haftung, die sich in Abwicklung oder Liquidation befinden, die Angabe hierüber.
(2) Weitergehende Informationspflichten nach anderen Rechtsvorschriften bleiben unberührt.

Auf gut Deutsch: Es müssen so ziemlich alle Angaben über das Unternehmen erbracht werden. Die korrekte Anschrift allein reicht nicht aus, die gesetzlichen Auflagen sind umfassend. Falls sich beim Durchlesen jemand fragt, was mit „… einschließlich der Adresse der elektronischen Post“ gemeint ist, so lautet die korrekte Übersetzung für das Bürokratendeutsch: „E-Mail“.

Hat man alle Informationen zusammengetragen, so sollte man die Impressumsangaben dennoch regelmäßig überprüfen, da die Anforderungen mit der Zeit geändert werden – sei es vom Gesetzgeber, sei es durch einschlägige Gerichtsurteile. Falls das Unternehmen umzieht oder die Rechtsform ändert, muss dies ebenfalls schnellstmöglich im Impressum nachgetragen werden.

Aber weiter geht’s mit den Anforderungen fürs Impressum/Disclaimer. Will man nicht wegen irgendwelchen Lappalien verklagt werden, muss auf jeden Fall noch angegeben werden, dass man trotz Sorgfalt für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte keine Gewähr übernehmen kann. Andernfalls kann jemand den Webseitenbetreiber verklagen, weil er sich oder anderen aufgrund von Fehlinformationen einen Schaden zugefügt hat. Gesunder Menschenverstand ist die eine Sache, juristische Anforderungen die andere.

Haftung für Links und Urheberrecht

Ein Evergreen beim Disclaimer ist der Haftungsausschluss bei Links. 2015 dürfte jedem Internetbenutzer klar sein, dass für den Inhalt auf verlinkten Seiten die Seitenbetreiber der verlinkten Seite verantwortlich sind. Trotzdem muss man dies extra kennzeichen, typischerweise mit Sätzen wie „Unser Angebot enthält Links zu externen Webseiten Dritter, auf deren Inhalte wir keinen Einfluss haben“ mitsamt genauen Ausführungen. Wichtig: Trotz dieser Sätze kann man dennoch verklagt werden, wenn man zu illegalen Inhalten verlinkt. Probleme kann es sogar dann geben, wenn man auf eine 100% legale Seite verlinkt, diese aber später die Inhalte verändert. Im Zweifel muss man dann nachweisen können, dass beim Erstellen des Ursprungslinks noch auf legale Inhalte verlinkt wurde. Selbst ein 100% sauberer Disclaimer ist also kein Freifahrtsschein.

Selbstverständlich muss man sich bei seiner Webseite an das deutsche Urheberrecht halten – egal, ob es sich um Texte, Bilder, Grafiken, Bewegtbilder, Sounds usw. handelt. Trotzdem sollte auf die Urheber- und Leistungsschutzrechte hingewiesen werden. Zum einen sollte deutlich werden, dass man selbst keine Urheberrechtsverletzungen begeht, zum anderen sollte dies aber auch für die eigenen Inhalte von Dritten eingefordert werden. Praktisch gesprochen: Sätze wie etwa „Die durch die Seitenbetreiber erstellten Inhalte und Werke auf diesen Seiten unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Die Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und jede Art der Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberrechtes bedürfen der schriftlichen Zustimmung des jeweiligen Autors bzw. Erstellers“ sichern einen ab, falls tatsächlich jemand Inhalte klaut. Dabei geht es beileibe nicht nur um die eigene Ehrpusseligkeit, geklaute Inhalte machen sich beim Content Marketing schließlich auch als Duplicate Content negativ bemerkbar.

Datenschutz (jetzt wird’s kompliziert)

Richtig kompliziert wird es jedoch erst beim Datenschutz – ein Thema, das ständig Politik, Datenschützer und Wirtschaft umtreibt, zuletzt beim gekippten „Safe Harbor“ Datenschutz-Abkommen mit den USA. Beim Datenschutz sind daher die Anforderungen besonders hoch, es muss gekennzeichnet werden, was für Daten über die Besucher der Webseite erhoben werden. Welche Daten werden wie und warum erhoben, werden diese weitergegeben? Insbesondere personenbezogene Daten sind hier von besonderer rechtlicher Relevanz.

Ganz wichtig: Setzt man Tools wie Google Analytics ein, so muss das auf jeden Fall angegeben werden. Und zwar ausführlich, also mit genauen Ausführungen à la „Google Analytics verwendet sog. “Cookies”, Textdateien, die auf Ihrem Computer gespeichert werden und die eine Analyse der Benutzung der Website durch Sie ermöglichen“. Da es kaum sinnvoll ist, eine Webseite ohne Analyse-Tools zu betreiben (schließlich braucht man die Daten, um den Inhalt zu optimieren), kommt man also nicht um die Angaben herum.

Social-Media-Buttons

Eine weiteres Problem sind in der eigenen Webseite eingebettete Dienste von anderen Anbietern, da diese häufig selbst Daten ziehen. Und das gilt insbesondere für Social-Media-Dienste wie Facebook, Twitter und Co.. Besucht jemand eine Webseite, auf der die Dienste eingebettet sind, bekommen Facebook, Twitter und Co. je nach Art der Einbettung schon Daten geliefert, worüber natürlich im Disclaimer hingewiesen werden muss.

Und zwar nicht lapidar, sondern zu jedem einzelnen Social-Media-Anbieter. Und auch das „idiotensicher“ und ausführlich. Sätze wie „Diese Webseite nutzt Plugins des Anbieters Facebook.com, welche durch das Unternehmen Facebook Inc., 1601 S. California Avenue, Palo Alto, CA 94304 in den USA bereitgestellt werden“ sind unumgänglich, wenn man Schnittstellen zum beliebten Netzwerk bei sich auf der Webseite schafft.

Auch hier gilt natürlich, dass sich die Anforderungen ständig ändern, insbesondere, wenn die Social-Media-Dienste ihren Sitz im Ausland haben – was auf fast alle erfolgreichen Dienste außer Xing zutrifft.

Warum der ganze Aufwand

Falls sich jetzt der geneigte Leser „Warum der ganze Aufwand“ fragt, so können wir ihm darauf keine Antwort geben. Wir sind schließlich nur eine PR-Agentur aus Hamburg, nicht der Gesetzgeber aus Berlin oder Brüssel. Denn letzten Endes sind die Ausführungen zum Impressum und Disclaimer das Werk von Politikern und Verwaltungsbeamten, die häufig wenig Einblick in das tägliche Geschäft von Start-Up- und E-Commerce-Unternehmen haben. Niemand liest sich wirklich bei einer Webseite den Disclaimer durch, trotzdem müssen Unternehmen Zeit und Aufwand verschwenden, um ihn immer aktuell zu halten.

Auch übernehmen wir für die hier geschriebenen Sätze keine Haftung, wir sind schließlich keine Rechtsberatung. Unser Tipp: Fragen Sie Ihren Rechtsanwalt, was Sie bei Impressum und Disclaimeralles alles beachten müssen. Das kostet zwar Geld, Sie sind aber dann noch am ehesten auf der sicheren Seite.

 

Diesen und weitere Blog-Artikel zu Public Relations (PR), Content, Marketing, Digitalisierung und Kommunikation gibt es im Görs Communications Blog auf https://www.goers-communications.de/pr-werbung-beratung/blog

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