29. March 2024

Agentur Görs Communications unter Deutschlands erfolgreichsten Immobilien-Twitterern

Kann man in 140 Zeichen überhaupt sinnvoll über die Immobilien-Branche schreiben? Interessiert sich auf Twitter überhaupt irgendwer für Immobilien-Themen?

Zwei Fragen, die ganz klar mit „Ja!“ beantwortet werden können. Das Interesse an Twitter und anderen Social-Media-Kanälen ist in der Immobilien-Branche in den letzten Jahren spürbar gestiegen. Immer mehr Immobilien-Unternehmen nutzen Twitter als Marketing- und Kommunikationsplattform, um Informationen zu erhalten, um Kontakte zu knüpfen und den Markt und die Konkurrenz im Auge zu behalten. Natürlich ist die Immobilien-Branche nur eine kleine Nische auf Twitter, aber diese Nische wächst beständig. So beständig, dass es immer schwieriger wird, unter all den Immobilien-Accounts überhaupt noch den Überblick zu behalten.

Um genau das – also einen guten Überblick über die Immobilien-Accounts auf Twitter – zu gewähren, erstellt die IMMOVATION AG alle zwei Jahre ein Ranking über die erfolgreichsten und wichtigsten deutschen Immobilien-Accounts auf Twitter. In das Ranking fließen eine Vielzahl an Informationen ein, darunter Faktoren wie die Anzahl der Follower, das Zahlen-Verhältnis von Friends und Followern („Friend Follow Ratio“), der Kred- und der Klout-Score. Veröffentlicht werden anschließend die 50 erfolgreichsten Immobilien-Twitterer in einem Ranking – und die Agentur Görs Communications hat es mit dem Twitter-Account @IMMOBILIE erneut geschafft, in das Ranking zu kommen.

Ranking Immobilien-Branche auf Twitter

Ranking Immobilien-Branche auf Twitter

Von allen deutschen Immobilien-Accounts landete Görs Communications auf Platz 26 – und das mit 492 Wertungspunkten gleichauf mit Haus und Grund und noch vor dem Deal Magazin, die PR- und Content-Marketing-Agentur aus Hamburg und Schleswig-Holstein kommt auf insgesamt 2.152 Follower, einem Kred-Score von 706 und einem Klaut-Score von 44. Also durchaus beachtlichen Zahlen.

Damit landet Görs Communications sogar noch vor dem führenden Immobilienportal Immonet (wo Daniel Görs in der Vergangen die Corporate Communications inkl. PR und Social Media aufgebaut und verantwortet hat). Für die Agentur ist das eine weitere Bestätigung darin, sich auf die Stärken in der Immobilien-PR und der Immobilienmarketing-Kompetenz zu fokussieren – schließlich verfügt Görs Communications dort über jahrelange Erfahrung und Expertise, unter anderem bei der PR-, Marketing- und Social-Media-Arbeit für Mandanten wie Herkules Group, BaufiTeam, HTP HOCHTIEF Projektentwicklung, Hausmann Immobilien, Zinshaus.de, dem Immobilienverband Deutschland IVD Bundesverband der Immobilienberater, Makler, Verwalter und Sachverständigen e.V. oder WohnPortal Plus.

Das Ranking über die 50 erfolgreichsten deutschen Immobilien-Twitter-Accounts (II 2017) kann hier eingesehen werden, den Bericht über das 2015er-Ranking steht hier noch zum Nachlesen zur Verfügung.

Falls Sie der Agentur Görs Communications auch auf Twitter folgen möchten:

@immobilie — der Twitter-Account der Agentur für Immobilien-Themen
@PR_Hamburg — der Twitter-Account der Agentur für PR-Themen und den digitalen Wandel
@goers — der Twitter-Account des Agenturgründers Daniel Görs

Twitter Ads sind jetzt in Deutschland verfügbar

Heute haben sehr viele Twitter-Nutzer eine Mail von dem Kurznachrichtendienst bekommen, dass „Twitter Ads“ (also Werbeschaltungen auf Twitter) jetzt auch in Deutschland verfügbar sind. In der E-Mail wurde das mit folgenden Worten angekündigt:

Wir haben tolle Neuigkeiten für Dich!

Twitter Ads sind jetzt in Deutschland verfügbar. Probiere es jetzt aus, um mit Twitter Deinen Umsatz und Deine Visibilität zu steigern. Mit Twitter Ads hast Du folgende Möglichkeiten:

  • Die Zahl der Follower, Leads, Interaktionen oder Website-Klicks zu erhöhen
  • Deine Mitteilungen zielgenau abzustimmen
  • Größere Zielgruppen zu erreichen

Klingt spannend? Um Dich beim Start zu unterstützen, laden wir Dich zu unserem Launch-Webinar „Einführung in Twitter Ads“ ein.

Wenn Du ein paar Tipps dazu erhalten willst, wie Du Twitter beruflich am besten nutzen kannst, vergiss nicht unseren Twitter-Account zu besuchen. Folge uns einfach! @TwitterAdsDACH folgen.

Der Hintergrund für diese Mail dürfte klar sein: Twitter hat weltweit zwar sehr viele engagierte User, aber kommt nicht auch nur annähernd an die Werbe-Erlöse von Facebook heran. Der Dienst ist für alle Nutzer kostenlos, bisher verdient das Unternehmen nur durch Werbung Geld. Das Abwickeln der Werbung verursacht jedoch einen gewissen Aufwand, weshalb Twitter sich bisher auf ein paar wenige Länder beschränkte. Unternehmen aus anderen Ländern (darunter auch aus Deutschland) waren per Default-Einstellung außen vor – es sei denn, die Unternehmen bewarben sich explizit um die Aufnahme bei Twitter als Werbetreibender, was aber auch nur selten von Erfolg gekrönt war.

Da Twitter jedoch die Werbeeinnahmen steigern will – ohne Moos ist in der digitalen Welt bekanntlich auch nichts los – war es letztlich nur eine Frage der Zeit, bis Twitter sich für alle deutschen Unternehmen und Agenturen öffnen würde. Schließlich ist Deutschland einer der größten Werbemärkte weltweit, hier ist für Twitter also viel Geld zu holen.

PR Agentur Hamburg auf Twitter

PR Agentur Hamburg auf Twitter

An den Werbemöglichkeiten bei Twitter (in der Mail mit „Die Zahl der Follower, Leads, Interaktionen oder Website-Klicks zu erhöhen“ beschrieben) hat sich bisher jedoch noch nichts geändert, sie stehen jetzt nur Unternehmen und Agenturen aus Deutschland offen. Was es mit diesen „Grow followers“, „Website clicks or conversions“, „Tweet engagements“, „App installs or engagements“ und „Leads on Twitter“ auf sich hat, haben wir bereits hier im Blog unter Werbung auf Twitter erklärt – eine gute Einführung für alle, die sich überlegen, auf Twitter Werbung zu machen.

Aber Twitter wied sich wohl nicht immer auf diese Art der Werbeschaltung beschränken. Wie meedia.de berichtet, plant Twitter die Ausweitung der Werbung auch auf andere, fremde Seiten:

Am Dienstag verkündete Twitter auf seinem Unternehmensblog, dass diese Tweets in Zukunft auch auf Webseiten und Apps außerhalb des eigenen Dienstes angezeigt werden sollen – “überall dort, wo Twitter heute eingesetzt wird”. Viele Medien binden Tweets und/oder Twitter-Streams in ihren Seiten ein und genau dort werden zukünftig auch die Anzeigen geschaltet.

Die Zielrichtung dürfte dabei klar sein – Twitter will immer mehr Werbetreibende erreichen und probiert dafür immer wieder neue Werbemodelle aus. Für viele (Werbe-/PR-)Agenturen und Unternehmen sicherlich ein mehr als nur interessantes Thema, da Twitter mit einer sehr großen Reichweite und individuell zuschneidbaren Kampagnen aufwarten kann.

 

Diesen und weitere Blog-Artikel zu Public Relations (PR), Content, Marketing, Digitalisierung und Kommunikation gibt es im Görs Communications Blog auf https://www.goers-communications.de/pr-werbung-beratung/blog

Urheberrechtsverletzungen im Internet: Abmahnungen künftig in vernünftigen Dimensionen?

Ja, wir wollen das Urheberrecht in seiner Substanz erhalten, wir sind aber auch dafür, Auswüchse einzudämmen und bei den Abmahnungen wieder zu vernünftigen Dimensionen zu kommen.

So die zuständige Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger über das „Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken„, das nächste Woche (vermutlich am 6. Februar) durch das Kabinett gewunken werden soll. Dadurch erhofft sich die Bundesregierung, endlich eine Lösung für ein Problem geschaffen zu haben, dass seit Jahren die Netzgemeinde umtreibt, und zwar will man die im Netz als „Abmahnindustrie“ verspotteten Abmahnungen von Rechtsanwälten gegen Filesharer auf ein vernünftiges und für alle Seiten erträgliches Maß schrumpfen.

Der Hintergrund ist schnell erklärt: Bei den Tauschbörsen im Internet werden trotz aller bisherigen Maßnahmen weiterhin jede Menge Filme, Serien und Musikstücke kopiert. Viele Nutzer (also Kopierer) sind sich a) nicht bewusst, dass das nicht legal ist oder b) schätzen die Chance, erwischt zu werden, als vernachlässigbar ein. Was für die Musik- und Filmindustrie natürlich ein Ärgernis ist. Um das Treiben zu minimieren, räumen sie bestimmten Rechtsanwaltskanzleien das Recht ein, die Urheberrechtsverletzungen abzumahnen. Soweit, so gut. Das Ganze wuchs sich jedoch zunehmend zu einem Problem aus, als die Rechtsanwaltskanzleien merkten, dass das ein sehr lukrativer Markt ist, wenn man nur die moderne Technik einsetzt und „dreist“ vorgeht.

Statt einzelne Nutzer abzumahnen, werden die Tauschbörsen vollautomatisch nach Urheberrechtsverletzungen durchsucht, die Urheberrechtsverletzer bekommen dann eine Abmahnung zugestellt, die ebenfalls zu gut 99% automatisch erstellt ist. Und die hat es meist in sich, neben einer Unterlassungserklärung werden Summen vom Kopierer verlangt, die alles andere als angemessen sind, meist um die 800 Euro für einen einzigen Song. Lässt sich der Kopierer auf einen Rechtsstreit ein, bestand in der Vergangenheit häufig die Möglichkeit, die Summe vor Gericht zu drücken, da 800 Euro für einen Song, der für 99 Cent legal erworben werden kann, jede Relation sprengt.

Jedoch stellt sich die Frage, ob es sich wegen 800 Euro lohnt, den Rechtsstreit vor Gericht auszutragen. Selbst wenn die Summe von 800 auf 100 Euro gesenkt werden können, entstehen immer noch Rechtsanwaltskosten und ein Zeitaufwand, der die Ersparnis nahezu auffrißt. Deshalb haben in der Vergangenheit sehr viele erwischte Kopierer die Zähne zusammengebissen und gezahlt. 800 Euro überweisen, sich ärgern, aber die Sache ist erledigt.

Und das wurde von der sogenannten „Abmahnindustrie“ ausgenutzt: Laut einer Umfrage im Auftrag der Verbraucherzentralen wurden schon etwa 4,3 Millionen Deutsche abgemahnt. Und wenn von den 4,3 Millionen nur jeder dritte die 800 Euro umstandslos überweist, also den Rechtsweg ausschlägt, dann kommt eine verdammt hohe Summe zusammen, ein wirklich lukrativer Markt für umtriebige Rechtsanwälte.

Was bringt das Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken?

Zunächst einmal soll zukünftig ein maximaler Betrag von gut 150 Euro eingefordert werden können – wenn der Nutzer zum ersten Mal eine Urheberrechtsverletzung begeht. Ein Betrag, der wieder einigermaßen in Relation zu der Tat steht und das massenhafte Abmahnen weniger lukrativ macht. Entsprechend jubeln auch schon viele Zeitungen und Blogs auf, die TAZ titelt mit Weniger Kohle für Abmahn-Anwälte, die SZ mit Gesetz zum Verbraucherschutz: Maximal 155 Euro für die erste Abmahnung und der Focus spricht von den neuen Anti-Abzocke-Regeln für Verbraucher.

In vielen Blogs hält sich der Jubel jedoch in Grenzen, dort heißt es etwa Deckelung der Abmahnkosten kommt – ein bisschen vielleicht demnächst… oder das Gesetz wird gleich als Placebo bezeichnet. Wobei die Kritiker an dem Gesetz, um das seit Monaten gerungen wird, ebenfalls gute Argumente haben. So wird das Gesetz explizit nicht auf „gewerbliche“ Fälle ausgedehnt, was sich logisch anhört, schließlich soll ja niemand mit Urheberrechtsverletzungen Geld verdienen. Aber in de Vergangenheit wurde etlichen Tauschbörsen-Benutzern bereits ein gewerbsmäßiges Vorgehen vorgeworfen, wenn gleich mehrere Songs anboten wurden – ohne dass ein Cent geflossen ist. Die Grenze müsste also deutlich genauer gezogen werden.

Außerdem ist die Antwort auf das Problem der sogenannten „Störerhaftung“ nicht befriedigend, also der Sachverhalt, dass der Inhaber des Internetanschlusses abgemahnt wird, selbst wenn er selbst kein Urheberrechtsvergehen begangen hat, etwa weil sein W-Lan geknackt wurde. Aber noch ist das Gesetz nicht endgültig beschlossen, hier auf dem Blog berichtet Görs Communications weiter, sobald Nägel mit Köpfen gemacht wurden.

 

Diesen und weitere Blog-Artikel zu Public Relations (PR), Content, Marketing, Digitalisierung und Kommunikation gibt es im Görs Communications Blog auf https://www.goers-communications.de/pr-werbung-beratung/blog

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