23. April 2024

EU vs. Google-Ranking

Nur eines der vielen Streitthemen zwischen der EU und Google, aber unter Umständen eines der folgenreichsten: Wie der zuständige EU-Kommissar Joaquín Almunia (ein Spanier) vergangene Woche der Financial Times sagte, muss der amerikanische Suchmaschinen-Gigant möglichst noch bis Ende Januar die Platzierung seiner eigenen Dienstleistungen bei den Google-Ergebnissen ändern, um einem EU-Kartellverfahren zu entgehen.

Der Vorwurf, den der EU-Kommissar Joaquín Almunia erhebt, ist dabei alles andere als neu. In dem Maße, wie der Konzern, der ursprünglich allein als Suchmaschine gestartet war, andere Geschäftsfelder erschloss, beklagten sich potentielle Konkurrenten, dass der Konzern sie in seinen Google-Suchergebnissen diskriminiert und die Google-Dienstleistungen besser bewertet, als eigentlich gerechtfertigt wäre.

Pikant: Noch im Dezember hatte das amerikanische Pendant, die US-Kartellbehörde FTC, entschieden, dass Google zwar tatsächlich die eigenen Dienste bevorzugt, aber dass dies kein Grund zum Einschreiten sei – immerhin gibt es auch nachvollziehbare Gründe für die Bevorzugung (Wir sind der Ansicht, dass man Googles Platzierung eigener Inhalte als plausible Verbesserung der Gesamtqualität der Suchergebnisse sehen könnte). Außerdem geht es dem Staat (bzw. der Kartellbehörde) wenig bis nichts an, wie Google die Suchergebnisse auflistet.

Joaquín Almunia sieht die Sache offensichtlich anders. In Europa hat die Suchmaschine von Google einen Marktanteil von 90 Prozent (zum Vergleich: USA 70 Prozent), Alumnia sieht nicht nur eine dominierende Position, sondern befürchtet auch, „dass es einen Missbrauch dieser dominierenden Position gibt.“ Im Klartext würde das bedeuteten, dass Google seine dominierende Stellung im Suchmaschinen-Markt nutzt, um sich in anderen Geschäftsbereichen auch eine dominierende Stellung zu sichern – Gründe, weswegen das europäische Kartellamt in der Vergangenheit schon erfolgreich Microsoft verklagt hat, u.a. wegen der standardmäßigen Vorinstallation vom Internet Explorer.

Wie geht es weiter?

Da Google aller Voraussicht nach nicht in zentralen Punkten nachgeben wird, ist ein EU-Kartellverfahren wahrscheinlich, auch wenn Google das noch einige Zeit hinauszögern kann. Wird das Verfahren eröffnet, dann dürften zwei Fragen im Mittelpunkt stehen:

1. Kann Google eine direkte Manipulation der Google-Ergebnisse nachgewiesen werden? Die Frage hört sich relativ leicht an, der Teufel steckt aber im Algorithmus. Kommen die guten Ergebnisse der Google-Dienste zustande, weil Google manuell nachhilft, oder sind die hochkomplexen Algorithmen so ausgelegt, dass die Dienste tendenziell eher zufällig oben landen?

2. Handelt es sich damit schon um einen Mißbrauch der dominierenden Stellung? Damit hängt eng die Frage zusammen, ob man bei Google überhaupt von einer dominierenden Stellung sprechen kann. Befürworter werden auf den hohen Marktanteil von 90 Prozent verweisen, während Kritiker auf die Konkurrenzangebote von Bing & Co. verweisen werden, die nur einen einzigen kostenlosen Klick entfernt liegen. Die Nutzer könnten also jederzeit wechseln, tun es aber nicht, da Google offenbar das bessere Angebot (und damit indirekt auch den besseren Such-Algorithmus) hat.

Was wären die Folgen

Angenommen, es kommt tatsächlich zu einer Verurteilung von Google im EU-Kartellverfahren, dann hätte das mehrere Folgen. Zum einen wird Google mit hohen Geldstrafen gezwungen, die Suche so anzupassen, dass die eigenen Dienste nicht mehr bevorzugt werden – worüber sich die Konkurrenten in den jeweiligen Geschäftsbereichen sehr, sehr freuen werden. Und das auch mit einer gewissen Berechtigung.

Zum anderen würde aber auch das Suchranking bei Google, von dem zunehmend die Einnahmen der Unternehmen abhängen, immer mehr eine Sache der Gerichte werden. Bisher konnte Google darüber noch frei entscheiden (wenn man mal von strafrechtlich relevanten Inhalten wie Kinderpornographie etc. absieht), wie welche Seiten gerankt wird. Mit einer Verurteilung könnte hingegen die Büchse der Pandora geöffnet werden: Firmen, Institutionen usw. könnten versucht sein, eine „adäquate“ Auflistung ihrer Webseite notfalls vor Gericht zu erzwingen. Eine Vorstellung, die nicht gerade wünschenswert ist, außer vielleicht für Rechtsanwälte, die derzeit nicht ausgelastet sind.

 

Diesen und weitere Blog-Artikel zu Public Relations (PR), Content, Marketing, Digitalisierung und Kommunikation gibt es im Görs Communications Blog auf https://www.goers-communications.de/pr-werbung-beratung/blog

About Daniel Görs

Diplom-Sozialwirt Daniel Görs ist seit mehr als 20 Jahren in den Bereichen Kommunikation und Marketing aktiv. Profitieren auch Sie von mehr als zwei Jahrzehnten Erfahrung aus zahlreichen erfolgreichen Projekten. Der erfahrene PR- und Marketing-Berater Daniel Görs war unter anderem PR-Manager und Pressesprecher bei FinanceScout24 sowie Leitung Corporate Communications bei Immonet. Er ist aus vielen Medien bekannt, unter anderem aus ARD, ZDF, Pro7, DIE WELT, HAMBURGER ABENDBLATT, taz, Lübecker Nachrichten, Focus Money, krass, werben & verkaufen, Immobilienzeitung, Immobilienwirtschaft uvm. Der Kommunikations- und Marketingprofi steht als Berater, Interim Manager und Coach zur Verfügung.

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